Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sozialversicherungsabkommen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Sozialversicherung

1 Bilaterale Abkommen

Bilaterale Abkommen werden zwischen 2 Staaten vereinbart und gelten in der Regel für die Bürger beider Staaten. Damit ein Abkommen angewendet werden kann, müssen der persönliche, gebietliche und sachliche Geltungsbereich des jeweiligen Abkommens erfüllt sein.

1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen spielt in der Regel keine Rolle. Lediglich das deutsch-marokkanische Abkommen und das deutsch-tunesische Abkommen sind auf die Staatsangehörigen der Vertragsparteien begrenzt. Im deutsch-moldauischen und im deutsch-philippinischen Abkommen gibt es Begrenzungen bei vereinzelten Personenkreisen. Eine weitere Ausnahme gibt es im deutsch-türkischen Abkommen beim Abschluss einer Ausnahmevereinbarung.

Staatenlose und Flüchtlinge

In den Sozialversicherungsabkommen werden Flüchtlinge und Staatenlose, die sich im Staatsgebiet eines Abkommensstaates aufhalten, immer gleichgestellt.

1.2 Gebietlicher Geltungsbereich

Einschränkungen beim gebietlichen Geltungsbereich gibt es beim deutsch-chinesischen, deutsch-kanadischen und beim deutsch-amerikanischen Abkommen.

1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der nachfolgenden Übersicht kann der sachliche Geltungsbereich des jeweiligen Abkommens über Soziale Sicherheit entnommen werden. Hierbei ist zu beachten, dass das deutsch-jugoslawische Abkommen weiterhin auf Bosnien-Herzegowina, den Kosovo, Montenegro und Serbien Anwendung findet.

Abkommen über Soziale Sicherheit

 
Abkommens-
staat
Kranken-
versicherung
Pflege-
versicherung
Renten-
versicherung
Unfall-
versicherung
Arbeits-
förderung
Albanien     x    
Australien     x   x
Bosnien-Herzegowina x   x x x
Chile     x   x
China     x   x
Indien     x   x
Israel x   x x  
Japan     x   x
Kanada     x   x
Korea     x   x
Kosovo x   x   x
Marokko x   x x x
Moldau     x x  
Montenegro x   x x x
Nordmazedonien x x x x x
Philippinen     x   x
Quebec     x   x
Serbien x   x x x
Türke...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Prüf Office enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren