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Transferleistungen / 1 Strukturen des Transfersystems

Kai Nehring
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Transfermaßnahmen und Transferkurzarbeitergeld sind eigenständige Instrumente, in der Förderpraxis jedoch regelmäßig miteinander verknüpft. Die Durchführung beider Leistungen vollzieht sich organisatorisch außerhalb des bisherigen Beschäftigungsbetriebs. Vielfach werden deshalb externe, spezialisierte Dienstleister – Transferagenturen bzw. Transfergesellschaften – beauftragt, beschäftigungswirksame Unterstützungsmaßnahmen im Kontext von Betriebsänderungen umzusetzen.

 
Achtung

Zertifizierungserfordernis für Träger der Maßnahme

Träger von Arbeitsförderungsmaßnahmen – hierzu gehören auch Dritte, die Transfermaßnahmen durchführen, oder die im Rahmen des Transferkurzarbeitergeldes eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit durchführen – bedürfen einer Zulassung (Zertifizierung) durch eine fachkundige Stelle.[1] In dem Zulassungsverfahren müssen sie nachweisen, dass die angebotene Dienstleistung in guter Qualität erbracht werden kann.

[1] §§ 176 ff. SGB III.

1.1 Transferagenturen

Transferagenturen sind Einrichtungen auf Zeit, die den zu entlassenden Arbeitnehmern bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses Beratung, Betreuung und begleitende Vermittlungsunterstützung mit dem Ziel des unmittelbaren Übergangs in eine andere Erwerbstätigkeit anbieten. Individualarbeitsrechtlich bestehen bei Einschaltung einer Transferagentur keine Besonderheiten, da die betroffenen Arbeitnehmer diese während des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses nutzen. Geregelt werden muss lediglich die Freistellung von der Arbeit zur Wahrnehmung angebotener Maßnahmen. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt wird grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Gelingt eine unmittelbare Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht, kommt vielfach der Übergang in eine Transfergesellschaft in Betracht.

1.2 Transfergesellschaften

Transfergesellschaften sind eigenständige Rechtsper...

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