Das BVerfG hat - erneut - den Verbotsantrag und ein Parteienverbot für die NPD abgelehnt. Die Partei lehne zwar die unverzichtbaren Grundwerte des Staates ab und bekämpfe die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv. Ihre Tätigkeit sei aufgrund sinkender Bedeutung nicht konkret geeignet, die Grundordnung zu gefährden.

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Das Weltwirtschaftsforum hat am 14.01. seinen „Global Risks Report“ für 2026 veröffentlicht. Was sehen Sie aktuell als die größten Risiken für Ihre Geschäftstätigkeit?
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Schlagworte zum Thema:  Bundesverfassungsgericht