Das BVerfG hat - erneut - den Verbotsantrag und ein Parteienverbot für die NPD abgelehnt. Die Partei lehne zwar die unverzichtbaren Grundwerte des Staates ab und bekämpfe die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv. Ihre Tätigkeit sei aufgrund sinkender Bedeutung nicht konkret geeignet, die Grundordnung zu gefährden.

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