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Strodthoff, KraftStG § 11 Entrichtungszeiträume / 3 Tageweise Steuerentrichtung bei ausländischen Fahrzeugen (§ 11 Abs. 3 KraftStG)

Dieter Zens, Andreas Haßlbeck
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Rz. 8

Für ausländische Fahrzeuge, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, ist die Kraftfahrzeugsteuer gem. § 11 Abs. 3 KraftStG tageweise zu entrichten (zum Begriff des ausländischen Fahrzeugs vgl. § 2 Abs. 4 KraftStG und Ausführungen zu § 2 KraftStG Rz. 44).

Für ausländische Fahrzeuge war eine tageweise Steuerzahlung (Hinweis auf § 9 KraftStG Rz. 41ff.) in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung nur zugelassen, wenn in dem betreffenden Heimatstaat eine entsprechende Regelung für Fahrzeuge aus Deutschland besteht. Diese Voraussetzung, die nach § 11 Abs. 3 letzter HS KraftStG für in Staaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EU-Staaten) zugelassene Fahrzeuge nicht relevant ist, und die im Verwaltungswege für alle Staaten unterstellte Erfüllung dieser Voraussetzung waren Hintergrund für eine Neufassung dieser Vorschrift. Mit Art. 2 Nr. 3 Buchst. a des Sechsten Gesetzes zur Änderung des KraftStG v. 6.6.2017 hat der Gesetzgeber die Vorschrift des § 11 Abs. 3 S. 1 KraftStG neu gefasst und § 11 Abs. 1 S. 3 KraftStG aufgehoben. Vor dem Hintergrund, dass die Vorschrift wegen der Steuerbefreiungen für ausländische Fahrzeuge (vgl. Einf. Rz. 51ff., § 3 KraftStG Rz. 151ff., § 3 Nr. 14 bis 16 KraftStG) nur noch geringe Bedeutung hat, ist diese Verwaltungsvereinfachung in Form der Übernahme der bisherigen Verwaltungspraxis in die Norm zu begrüßen. Die Vorschrift des § 11 Abs. 3 KraftStG ist im Übrigen nur anzuwenden, soweit das Halten des Fahrzeugs Steuergegenstand ist (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG). In Fällen der widerrechtlichen Benutzung i. S. d. § 2 Abs. 5 KraftStG (vgl. auch Ausführungen zu § 1 KraftStG Rz. 71ff. und § 2 KraftStG Rz. 20ff.) ist die Kraftfahrzeugsteuer für mindestens einen Monat (vgl. auch § 5 Abs. 1 KraftStG) zu entrichten – Mindestmonatsfrist...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kommentar zur Kraftfahrzeugsteuer enthalten. Sie wollen mehr?

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