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Steuerpflichtige Vermietung/Verpachtung eines Parkplatz-Grundstücks (zu § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG)

Dr. jur. Wilfried Wagner
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Leitsatz

§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG gilt für die Vermietung eines Parkplatz-Grundstücks auch dann, wenn der Mieter dort zwar nicht selbst parken will, aber entsprechend der Vereinbarung im Mietvertrag das Grundstück Dritten zum Parken überlässt.

 

Konsequenzen für die Praxis

Regelmäßig geht das Interesse von Unternehmern mit steuerfreien Umsätzen, bei denen sie zur Steuerpflicht optieren können, auf die Steuerpflicht, um damit den Vorsteuerabzug aus Investitionen zu erreichen (vgl. § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Bei der Grundstücksinhaberin war die Vorsteuerabzugsfrage bereits 1992 "erledigt" worden, sodass im Zeitraum 1996 steuerfreie Umsätze mit dem Parkplatz für sie günstiger waren.

Die Entscheidung des BFH ist an sich – unter Berufung auf den Wortlaut der entsprechenden Regelungen im UStG und in der 6. EG-Richtlinie – klar und auf die primär vom Mehrwertsteuerrecht angestrebte Besteuerung aller Umsätze, die nicht ausdrücklich befreit sind, gerichtet. Schließlich würde auch eine Befreiung des "Vorumsatzes" systemstörend sein, wenn dem Unternehmer des anschließenden steuerpflichtigen Umsatzes an den Endverbraucher Leistungen berechnet würden, die von etwaigen Vorsteuerbeträgen nicht entlastet sind. Das könnte zur Festsetzung von Umsatzsteuer auf nicht abgezogene Umsatzsteuer führen (Steuerkumulation). Irritierend könnte aber sein, dass der in der Entscheidung offenbar bewusst herangezogene Wortlaut der Ausnahmeregelungen in § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG und Art. 13 Teil B Buchst. b Nr. 2 der 6. EG-Richtlinie identisch die "Vermietung" von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen bezeichnet, während die Befreiungsregelungen selbst jeweils die "Vermietung und Verpachtung" von Grundstücken usw. umfassen. Im Streitfall hatte die Grundstücksinhaberin aber mit der Gemeinde Verpachtung, nicht Vermiet...

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