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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 7.3 Not ... / 3.1 Wirksamkeit und Angemessenheit des Notfallkonzeptes

Dr. Sibel Kocatepe
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Rz. 94

Zahlreiche Unternehmen haben Notfallkonzepte entwickelt. Die Bereitschaft, diese Konzepte regelmäßig zu testen, war aber zumindest in der Vergangenheit offenbar weniger ausgeprägt.[1] Die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit durch Notfallkonzepte ist jedoch kein einmaliger Vorgang, sondern ein laufender Prozess. Das Notfallkonzept kann seinen Sinn nur dann erfüllen, wenn es regelmäßig unter realen Bedingungen getestet wird. Verzichtet ein Institut auf Notfalltests, können Schwachstellen des Konzeptes nicht identifiziert und deshalb auch nicht beseitigt werden (z. B. nicht funktionierende Kommunikationswege).[2] Durch den Test wird also nicht nur der effektive und reibungslose Ablauf eines Notfallkonzeptes erprobt. Durch ihn werden darüber hinaus bislang unerkannte Schwachstellen des Konzeptes aufgedeckt.

 

Rz. 95

Die deutsche Aufsicht erwartet daher von den Instituten eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit und Angemessenheit ihres Notfallkonzeptes. Insofern muss von den Instituten der Nachweis erbracht werden, dass das Notfallkonzept seinen Zweck auch tatsächlich erfüllt. Dieser Zweck ist dann erfüllt, wenn die im Notfallkonzept festgelegten Maßnahmen dazu geeignet sind, das Ausmaß möglicher Schäden aufgrund von Notfällen in zeitkritischen Aktivitäten und Prozessen im angestrebten Maße zu reduzieren. Da diese Überprüfung in der Theorie nicht ausreicht, sind regelmäßige Tests bzw. Übungen[3] durchzuführen.

 

Rz. 96

Da jede (Prozess-)Kette nur so stark ist wie ihr schwächstes Glied, müssen die Maßnahmen für alle Phasen des Notfallmanagements getestet werden, die vom Notfallkonzept betroffen sind. Dabei geht es also um die Notfallbewältigung, die mit dem Eintritt eines Notfalls beginnt. Daran schließen sich die Meldung, die Eskalation und die Einleitung von Maßnahm...

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