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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 14 ... / Risikokonzentrationen (AT und BTR 1)

Dr. Ralf Hannemann
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Da es unter systematischen Gesichtspunkten von Vorteil ist, habe ich die Anforderungen des Moduls BTR 5 (Konzentrationsrisiken) in den allgemeinen Teil AT überführt. Spezielle Anforderungen an Adressrisikokonzentrationen finden sich zudem im Modul BTR 1 (Adressenausfallrisiken). Inhaltliche Konsequenzen hat diese Verschiebung grundsätzlich nicht. Im Zusammenhang mit dem Management von Risikokonzentrationen möchte ich ferner darauf hinweisen, dass die Anforderungen keinen "Zwang zur Diversifizierung" statuieren (bspw. bei spezialisierten oder regional tätigen Instituten). Ebenso wenig soll die Existenz von Risikokonzentrationen per se abgestraft werden. Mir geht es in erster Linie darum, dass sich die Institute – schon aus Eigeninteresse – entsprechend intensiv mit ihren jeweiligen "Klumpen" auseinandersetzen.

Bezüglich des Umsetzungsprocedere besteht aus meiner Sicht noch Klärungsbedarf. Ich werde daher diesbezüglich in Kürze mit den Verbänden der Kreditwirtschaft in Kontakt treten. Ich bitte Sie, Ihre Stellungnahmen zum zweiten Entwurf der Deutschen Bundesbank und der BaFin postalisch oder via E-Mail (B30_MaRisk@bundesbank.de, konsultation@bafin.de) bis zum 15.07.2009 zuzuleiten.

Dieses Schreiben sowie die Anlagen sind unter www.bafin.de/Konsultationen und auf der Internetseite der Bundesbank abrufbar. Ich beabsichtige, die Stellungnahmen zum zweiten Entwurf im Internet zu veröffentlichen. Daher bitte ich Sie mir mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.

[…]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

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