Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / V. Blick nach Österreich

Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 9

[Autor/Zitation]

Der Jahresabschluss ist in Österreich unbeschadet der volksgruppenrechtlichen Bestimmungen in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen (§ 194 Abs. 4 öUGB). Gleiches gilt für den nichtfinanziellen Bericht als Teil des Lageberichts, den Corporate Governance-Bericht, den Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen – wobei hier allerdings seit dem Gesellschaftsrechtlichen Digitalisierungsgesetz 2022 (GesDigG 2022, BGBl I 2022/186) eine Ausnahme besteht – sowie für den Prüfungsbericht (vgl. Rz. 34; in Deutschland siehe Rz. 3). In Deutschland existiert kein Hinweis auf die volksgruppenrechtlichen Bestimmungen.

 

Rz. 10

[Autor/Zitation]

Eine österreichische Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft muss keinen JA aufstellen (Rz. 37). Eine deutsche Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft muss hingegen einen JA in deutscher Sprache aufstellen, wenn für die Zweigniederlassung ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegt (Rz. 3).

 

Rz. 11

[Autor/Zitation]

In Österreich und Deutschland ist für die Buchführung und das Inventar die Verwendung jeder lebenden Sprache zulässig. Die Abgabenbehörde kann grds. für in einer Fremdsprache geführten Bücher und Aufzeichnungen eine Übersetzung verlangen (Rz. 39, Rz. 30).

 

Rz. 12–29

[Autor/Zitation]

Einstweilen frei.

[Autor/Zitation] Dokalik/Mayr/Stückler in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 244 HGB, Randziffer 9
[Autor/Zitation] Dokalik/Mayr/Stückler in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 244 HGB, Randziffer 10
[Autor/Zitation] Dokalik/Mayr/Stückler in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 244 HGB, Randziffer 11
[Autor/Zitation] Dokalik/Mayr/Stückler in An...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Shop

Empfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Ego first!
Ego first!
Bild: Haufe Shop

Narzisstische Persönlichkeiten sind im Berufsalltag keine Seltenheit. Doch wie geht man am besten mit ihnen um? Dieses Buch liefert praxisnahe Gesprächstechniken und Handlungsempfehlungen, um souverän mit narzisstischen Charakteren im Führungsalltag umzugehen.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren