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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 340i HGB Pflicht zur Aufstellung

Prof. Dr. Frank Althoff
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Schrifttum:

Krumnow/Sprißler/Bellavite-Hövermann/Kemmer/Alves/Brütting/Lauinger/Löw/Namann/Paul/Pfitzer/Scharpf (Hrsg.), Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Rimmelspacher/Schäfer/Schönberger, Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Neue Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung und darüber hinaus, KoR 2017, 225; Gaber, Bankbilanz nach HGB, 3. Aufl. 2023.

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Regelungsgegenstand

 

Rz. 1

[Autor/Zitation]

§ 340i regelt für Institute vornehmlich die rechtsform- und größenunabhängige Pflicht zur Aufstellung von Konzernabschlüssen. Es werden zudem die auf einen solchen Konzernabschluss anzuwendenden Vorschriften, insbes. hinsichtlich der für den JA von Kreditinstituten geltenden Regelungen und der allgemeinen Konzernrechnungslegungsvorschriften nach §§ 290 bis 315e, vorgegeben. Weitere Regelungskreise des § 340i betreffen die Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze bei Konzernzwischenabschlüssen von Instituten, die nichtfinanzielle Konzernerklärung sowie die Konzernerklärung zur Unternehmensführung.

[Autor/Zitation] Althoff in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 340I, Randziffer 1

II. Bedeutung und Zweck

 

Rz. 2

[Autor/Zitation]

§ 340i gestaltet die Konzernabschlussaufstellungspflicht für Institute rechtsform- sowie größenunabhängig und insoweit umfassender als §§ 290 ff. Die Vorgaben zu den anzuwendenden Vorschriften, insbes. auch im Falle der Anwendung internationaler Rechnungslegungsvorschriften (§ 315e), sind für die Praxis der Konzernabschlusserstellung von Instituten im Spannungsfeld der §§ 290 ff., der institutsspezifischen Vorschriften nach §§ 340a ff., der RechKredV bzw. RechZahlV sowie ggf. der IFRS von grundsätzlicher Bedeutung.

 

Rz. 3

[Autor/Zitation]

Die Regelungen zu Konzernzwischenabschlüssen schaffen formale Voraussetzungen hinsichtlich Rechnungslegung und P...

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