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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / dd) Indizien für die Ausübung maßgeblichen Einflusses

Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch, Sarah Marie Igel
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Rz. 34

[Autor/Zitation]

Die Gestaltungsmöglichkeiten der Einflussnahme sind so vielfältig, dass für jeden Einzelfall gesondert und unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilen ist, ob maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird (DRS 26.17; vgl. Schäfer, Bilanzierung von Beteiligungen, 1982, 217; Störk/Lewe in Beck BilKomm.13, § 311 HGB Rz. 15).

 

Rz. 35

[Autor/Zitation]

Um die Beurteilung zu vereinfachen, werden in DRS 26.18 Indizien aufgeführt, die dafür sprechen, dass ein Unternehmen maßgeblichen Einfluss auf das Beteiligungsunternehmen ausübt:

1. Zugehörigkeit eines Vertreters des beteiligten Unternehmens zum Board of Directors bzw. zu einem vergleichbaren Leitungsorgan, das die Geschäfts- oder Finanzpolitik des Beteiligungsunternehmens bestimmt,
2. Mitwirkung an geschäftspolitischen Entscheidungsprozessen des Beteiligungsunternehmens,
3. Austausch von Führungspersonal zwischen dem beteiligten Unternehmen und dem Beteiligungsunternehmen,
4. wesentliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem beteiligten Unternehmen und dem Beteiligungsunternehmen.
 

Rz. 36

[Autor/Zitation]

Diese Indizien entspringen den Standards der verschiedenen angelsächsisch geprägten Organisationen (vgl. IAS 28.6; ASC 323-10-15-6) und wurden bereits vor Einführung des DRS 8 bzw. des DRS 26 im deutschen Schrifttum (vgl. bspw. d'Arcy/Kurt in Beck HdR, C 510 Rz. 34 [3/2015]; Küting/Köthner/Zündorf in HdK2, § 311 HGB Rz. 26 ff.) als Indizien für das Vorliegen von maßgeblichem Einfluss herangezogen.

 

Rz. 37

[Autor/Zitation]

Es ist nicht erforderlich, dass sämtliche genannten Indizien vorliegen. Zudem handelt es sich bei den in DRS 26 aufgeführten Indizien weder um eine abschließende Aufzählung noch um harte Kriterien, sondern vielmehr um eine Konkretisierung der unterschiedlichen Dimens...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

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