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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Abs. 3)

Susanne Mederer
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I. Grundsatz

 

Rz. 34

[Autor/Zitation]

Nach dem Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 sind grds. alle Eigenkapitalposten innerhalb einer Bilanzpostengruppe auszuweisen. Damit sind ggf. positive Bestandteile (Gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag, Jahresüberschuss bzw. Bilanzgewinn) mit negativen (Verlustvortrag, Jahresfehlbetrag bzw. Bilanzverlust) zu saldieren. Dies gilt allerdings nur insoweit, als nicht durch ein Überwiegen der Abzugsgrößen der Gesamtsaldo negativ wird. In diesem Fall ist der Saldo als "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" nach Abs. 3 gesondert als letzter Posten am Schluss der Bilanz auf der Aktivseite auszuweisen.

Damit sind zur Ermittlung des bilanziellen Eigenkapitals neben den Posten Passivseite § 266 Abs. 3 A.I. bis A.V. noch folgende Korrekturposten zu berücksichtigen:

  • nicht eingeforderte ausstehende Einlagen (§ 272 Abs. 1 Satz 2);
  • eigene Anteile (§ 272 Abs. 1a und 1b);
  • nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Abs. 3).

Der aktivisch auszuweisende Fehlbetrag ist eine sich rein rechnerisch ergebende Korrekturgröße zum Eigenkapital, die weder als VG noch als Bilanzierungshilfe anzusehen ist und auch nicht mit dem Jahresfehlbetrag bzw. Bilanzverlust des GJ verwechselt werden darf. Der Korrekturposten drückt die bilanzielle Überschuldung aus und ist vom Überschuldungstatbestand iSd. § 19 Abs. 2 InsO zu unterscheiden (zur Abgrenzung des handels- und insolvenzrechtlichen Tatbestands der Überschuldung s. stRspr. des BGH, zB BGH v. 12.7.1999 – II ZR 87/98, juris). Er kann jedoch als Indikator für eine ggf. anschließende Prüfung angesehen werden, ob der Überschuldungstatbestand vorliegt.

 

Rz. 35

[Autor/Zitation]

Der Posten "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist auch von kleinen KapGes. und Kleinstkapitalgesellschaften iSd. § 267a gesondert...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

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