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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / bb) Steuerrecht

Prof. Dr. Matthias Hiller, Dr. Philipp Maetz
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Rz. 125

[Autor/Zitation]

Für die Steuerbilanz erkennt die Finanzverwaltung für Zuschüsse insgesamt ein Wahlrecht an (R 6.5 Abs. 2 EStR). Der Steuerpflichtige kann die Zuschüsse entweder als Betriebseinnahmen ansetzen, so dass es zu keiner Minderung der Anschaffungskosten kommt (R 6.5 Abs. 2 Satz 2 EStR). Demgegenüber kann er den Zuschuss aber auch erfolgsneutral behandeln; die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts sind sodann entsprechend zu mindern (R 6.5 Abs. 2 Satz 3 EStR).

 

Rz. 126

[Autor/Zitation]

Investitionszulagen fallen bereits nicht unter die sieben Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG). Wurden diese als betrieblicher Ertrag verbucht, werden diese daher im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung außerhalb der Bilanz wieder abgezogen.

 

Rz. 127–128

[Autor/Zitation]

Einstweilen frei.

[Autor/Zitation] Hiller/Maetz in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 255 HGB, Randziffer 125
[Autor/Zitation] Hiller/Maetz in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 255 HGB, Randziffer 126
[Autor/Zitation] Hiller/Maetz in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 255 HGB, Randziffer 127–128

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

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