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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / b) Discounted-Cash-Flow-Verfahren und Ertragswertverfahren

Prof. Dr. Matthias Hiller, Dr. Philipp Maetz
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Rz. 415

[Autor/Zitation]

Neben Vergleichswertverfahren können auch DCF-Verfahren bzw. Ertragswertverfahren bei der Wertermittlung Anwendung finden (vgl. Helke/Wiechens/Klaus, DB 2009, Beilage 5, 37; Ekkenga in Kölner Komm. RLR, § 255 HGB Rz. 161). Neben den bekannten Prognoseproblemen dürfte die Bestimmung eines geeigneten Zinssatzes in der Praxis schwierig sein, da sich ein allgemein vergleichbarer Zinssatz nur auf einem aktiven Markt einstellt. Beim Einsatz von Bewertungsmodellen dürfen nur solche eingesetzt werden, die dem Marktstandard entsprechen. Aufgrund dieser Unsicherheiten schlagen Gemeinhardt/Bode die Zertifizierung der verschiedenen Modelle vor, um deren Anwendbarkeit zu dokumentieren (vgl. Gemeinhardt/Bode, StuB 2008, 170, 174). Da es sich beim beizulegenden Zeitwert nicht um einen unternehmensindividuellen Wert handelt, muss bei der Wertermittlung mittels anerkannter Bewertungsverfahren auf externe Daten zurückgegriffen werden (vgl. Löw/Scharpf/Weigel, WPg. 2008, 1011, 1015). Nur so lässt sich das Ziel einer objektiven und vom Unternehmen losgelösten Wertermittlung sicherstellen. Dabei muss beachtet werden, dass trotz der allgemeinen Akzeptanz von Bewertungsmodellen eine Abstraktion von den realen Gegebenheiten stattfindet und daher die Realität nur unvollkommen abgebildet wird (vgl. Ballwieser/Küting/Schildbach, BFuP 2004, 529, 537).

 

Rz. 416

[Autor/Zitation]

Einstweilen frei.

[Autor/Zitation] Hiller/Maetz in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 255 HGB, Randziffer 415
[Autor/Zitation] Hiller/Maetz in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 255 HGB, Randziffer 416

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