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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / 9. Anschaffungskosten bei gestundetem Kaufpreis und bei Ratenzahlungen

Prof. Dr. Matthias Hiller, Dr. Philipp Maetz
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Rz. 189

[Autor/Zitation]

Wird für die Anschaffung eines Vermögensgegenstands ein längerfristiger, formal zinsloser (dh. aus der Eingangsrechnung nicht als verzinslich erkennbarer) Lieferantenkredit eingeräumt, so entsprechen die Anschaffungskosten nicht dem vereinbarten Kaufpreis, sondern dem Barwert der Verpflichtung, denn es liegen streng genommen zwei Rechtsgeschäfte vor: der Erwerb eines Vermögensgegenstands in Höhe des Barzahlungspreises und eine Kreditinanspruchnahme, deren Zinsaufwendungen sich aus der Differenz von Ziel- und Barpreis ergeben (vgl. Böcking, ZfbF 1986, 930, 936). Der Kaufpreis ist daher abzuzinsen und in einen Kapitalanteil und einen Zinsanteil aufzuspalten (Kahle/Haas/Schulz in BKT, Bilanzrecht, § 255 HGB Rz. 90 [12/2021]).

 

Rz. 190

[Autor/Zitation]

Handelsrechtlich ist für die Ermittlung des Barwerts auf den banküblichen fristadäquaten Verschuldungssatz abzustellen (vgl. Ballwieser in MünchKomm. HGB[4], § 255 HGB Rz. 35; Kahle/Haas/Schulz in BKT, Bilanzrecht, § 255 HGB Rz. 91 [12/2021]; Wohlgemuth/Radde in Beck HdR, B 162 Rz. 35 [10/2009]). Der Abzinsungsbetrag kann nach § 250 Abs. 3 als Disagio aktiviert werden.

 

Rz. 191

[Autor/Zitation]

Steuerrechtlich ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG demgegenüber von einem Zinssatz von 5,5 % auszugehen. Zudem ist die Aktivierung eines Disagios für den Abzinsungsbetrag zwingend (vgl. Kahle/Haas/Schulz in BKT, Bilanzrecht, § 255 HGB Rz. 91 [12/2021]).

 

Rz. 192

[Autor/Zitation]

Auch bei formal unverzinslichen Ratenzahlungen entspricht der Anschaffungspreis dem Barwert (ebenso Ballwieser in MünchKomm. HGB[4], § 255 HGB Rz. 36; Kahle/Haas/Schulz in BKT, Bilanzrecht, § 255 HGB Rz. 90 [12/2021]; Schoor, FR 1987, 248, 250). Die entsprechende Verbindlichkeit ist als Rentenverpflichtung ebenfalls zum Barwert anzusetzen.

 

Rz. 193

[Au...

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