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Winterbauförderung [Stand 2021]

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Zusammenfassung

 
Begriff

Die Winterbauförderung ist eine Leistung des Arbeitsförderungsrechts. Sie soll dazu beitragen, die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Baugewerbe in den Wintermonaten aufrechtzuerhalten und damit die Winterarbeitslosigkeit zu reduzieren. Kernleistung ist das Saison-Kurzarbeitergeld. Es wird durch das Wintergeld an Arbeitnehmer und durch die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Zeiten der Saison-Kurzarbeit an Arbeitgeber ergänzt. Diese ergänzenden Leistungen werden aus einer gesonderten Winterbeschäftigungs-Umlage finanziert.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Das an den Arbeitnehmer gezahlte Wintergeld ist steuerfrei nach § 3 Nr. 2 EStG, es unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Trägt der Arbeitnehmer Umlagebeiträge selbst, sind sie nach § 9 EStG als Werbungskosten abzugsfähig.

Sozialversicherung: Die Winterbauförderung ist in das Recht des Kurzarbeitergeldes (§§ 95 ff. SGB III) integriert. Das Saison-Kurzarbeitergeld ist in § 101 SGB III geregelt. Die ergänzenden Leistungen an Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind in § 102 SGB III zusammengefasst. Die Abgrenzung der in das Leistungssystem einbezogenen Baubetriebe bestimmt sich maßgeblich nach der Baubetriebe-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Winterbeschäftigungs-Umlage ist in den §§ 354 bis 357 SGB III geregelt. Näheres bestimmt die Winterbeschäftigungs-Verordnung des BMAS.

Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld infolge der COVID-19-Pandemie sind in der "Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit" (Kurzarbeitergeldverordnung – KugV) näher bestimmt.

Arbeitsrecht

Die mit dem Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung zum 1.4.2006 reformierte Winterbauförderung beruht maßgeblich auf tarifvertraglichen Regelungen in der Bauwirtschaft. Da...

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