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Walch/Weber/Schaber/Wagner/Gehde-Trapp/Witt, KWG und CRR ... / 2. Das eWpG

Robert Jung, Dr. Johannes Blassl
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Tz. 27

Stand: 4. A. - ET: 06/2023

Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium haben den lange erwarteten Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere vorgelegt. Schließlich wurde das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) am 06.05.2021 verabschiedet. Anleihen können nunmehr alternativ als papierlose und damit rein elektronische Wertpapiere emittiert werden. Das Gesetz zur digitalen Schuldverschreibung leitet damit eine neue Ära im deutschen Wertpapierrecht ein. Die Reform war bereits für 2019 geplant. In Kraft trat das neue Gesetz im Juni 2021.

Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, durch die gesetzlichen Änderungen die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland zu stärken. Der Gesetzgeber identifiziert das Bedürfnis des Finanzmarktes, innovative Technologien wie die Blockchain zur Begebung von Wertpapieren zu nutzen.

 

Tz. 28

Stand: 4. A. - ET: 06/2023

Kernstück des eWpG ist die Öffnung des deutschen Rechts für elektronische Wertpapiere. Die zwingende urkundliche Verkörperung von Wertpapieren wurde weitgehend aufgehoben. Die Ausgabe papierhafter Wertpapierurkunden wurde zwar nicht vollständig abgeschafft, ist aber zumindest nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Bereits bestehende physische Wertpapierurkunden können ebenfalls digitalisiert werden (dies begrüßen etwa ausdrücklich Preuße/Wöckener/Gillenkirch, BKR 2020, S. 553: "Ferner positiv hervorzuheben ist insbesondere auch, dass – wie § 6 eWpG-E klarstellt – durch die Einführung elektronischer Schuldverschreibungen die Möglichkeit zur traditionellen Begebung von Wertpapieren mittels Urkunden nicht abgeschafft wird, sondern daneben lediglich eine weitere Möglichkeit der Begebung von Wertpapieren eröffnet wird. […] Eine vollständige Abschaffung des Systems der Wertpapierurkunden ist de...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Luz ua., KWG und CRR Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

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