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Unbezahlter Urlaub / Arbeitsrecht

Britta Schwalm
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1 Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Unbezahlter Urlaub ist eine vom Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber vereinbarte Freistellung von der Arbeit, jedoch ohne Fortzahlung der Bezüge. Während des unbezahlten Urlaubs (auch unbezahlter Sonderurlaub) ruhen die Hauptleistungspflichten auf beiden Seiten. Das heißt, der Arbeitgeber braucht kein Entgelt zu zahlen, der Arbeitnehmer ist nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet. Nebenabreden des Arbeitsvertrags wie ein Wettbewerbsverbot und Treue- und Fürsorgepflichten behalten aber ihre Gültigkeit. Auch ein evtl. bestehender Kündigungsschutz bleibt erhalten. Zeitlich sind dem unbezahlten Urlaub keine Grenzen gesetzt. Sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einig sind, kann auch eine mehrjährige Auszeit vereinbart werden.

 
Hinweis

Unbezahlter Sonderurlaub für Sabbatical

Steht für ein Sabbatical z. B. kein angespartes Arbeitszeitguthaben zur Verfügung, kann das Sabbatical auch über einen unbezahlten Urlaub realisiert werden. Das Arbeitsverhältnis bleibt in diesem Fall unabhängig von der Dauer des Sabbaticals erhalten und ruht.

2 Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub

Die Freistellung bei unbezahltem Urlaub muss stets in Absprache mit dem Arbeitgeber geschehen. Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub.

Ausnahmen bestehen in den folgenden Fällen:

  1. Der Arbeitgeber muss in einigen Fällen aufgrund seiner Fürsorgepflicht unbezahlten Urlaub gewähren. Das ist immer dann der Fall, wenn der Mitarbeiter in eine Notsituation gerät, z. B. wenn ein Familienmitglied plötzlich erkrankt. In solchen Fällen könnte vorrangig ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub nach § 616 BGB vorliegen. Die Entgeltfortzahlung nach § 616 BGB kann abbedungen werden, etwa durch einen Arbeits- oder Tarifvertrag.
  2. Ein Tarifvertrag, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können Ansprüche auf unbezahlten Urlaub vorsehen. Die Ver...

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