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Soziale Wohnraumförderung: Bayern

Jörg Wilde
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Zusammenfassung

 
Überblick

Der Freistaat Bayern fördert gezielt bezahlbaren, qualitativ hochwertigen und sozial gebundenen Wohnraum – mit besonderem Augenmerk auf Dauerhaftigkeit und Barrierefreiheit. Die Mittel sind an klare Bedingungen gebunden (Belegungs-/Mietpreisbindungen, Kostenobergrenzen, DIN-Standards); ein Rechtsanspruch besteht nicht. Kurz gesagt: Gut planen, DIN-konform ausführen und erst nach Bewilligung beginnen, sonst riskieren Sie die Förderung.

1 Rechtliche Grundlagen

  • Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz – BayWoFG) vom 10.4.2007 i. d. F. vom 1.7.2023, gültig ab dem 1.9.2023
  • Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts (Durchführungsverordnung Wohnungsrecht – DVWoR) vom 8.5.2007 i. d. F. vom 23.1.2024
  • Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023) vom 13.4.2023 (BayMBl. Nr. 206), geändert zum 1.2.2024; voraussichtlich gültig bis 31.12.2025
  • Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm (BayModR) vom 9.3.2022 (BayMBl. Nr. 201); gültig bis zum 31.12.2026 i. d. F. vom 21.12.2024
  • Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum vom 3.1.2005 i. d. F. vom 16.8.2022 (BayMBl. Nr. 502); Gesetz soll am 31.12.2025 auslaufen
  • Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende vom 22.6.2021 (BayMBl. Nr. 506), geändert am 4.8.2023. Richtlinie soll zum 31.12.2026 enden

2 Weitere Informationen und Ansprechpartner

  • Adressen

    Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München, Tel.: 089-2192 02, Mail: buergerservice@stmb.bayern.de, Web: www.wohnen.bayern.de

  • Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo), Brienner Str. 22, 80333 München, Tel.: 089-2171 08, Mail: info@bayernlabo.de, Web: www.bayernlabo.de
  • Zuständige Stellen für die Förderung von

    • Mietwohnraum, dessen Modernisierung und barrierefreie ...

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