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Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel (Videoüberwac ... / 2.1 Homepage

David Hummel
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Beim Betrieb einer Homepage werden regelmäßig personenbezogene Daten der Besucher erhoben und verarbeitet. Den Betreiber der Homepage treffen daher verschiedene allgemeine und bereichsspezifische Kennzeichnungs- sowie Informationspflichten.

Auch wenn keine Kontaktformulare oder andere Funktionalitäten zur Datenverarbeitung eingebunden sind, können bereits die IP-Adressen ein personenbezogenes Datenelement darstellen. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO sind damit grundsätzlich bei jeder Internetpräsenz zu beachten. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des zum 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen "Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien" (TTDSG), das insbesondere Regelungen für die Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien enthält. Es sind zahlreiche Vorgaben zu beachten.

Im Folgenden wird nur auf die bedeutendsten Aspekte eingegangen, was folgende Themen umfasst:

  • Datenschutzerklärung,
  • Onlineformulare,
  • Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien,
  • Reichweitenanalyse und
  • Social Plug-ins.

2.1.1 Datenschutzerklärung

Bei der Erhebung von personenbezogenen Daten über die Homepage – was grundsätzlich der Fall ist – werden die allgemeinen Informationspflichten nach den Art. 12–14 der DSGVO ausgelöst. Hinsichtlich der zu veröffentlichenden Pflichtinhalte wird auf die Ausführungen zu den Informationspflichten in Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung verwiesen.

Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass die Informationspflichten vorgeben, dass vollumfänglich über Art und Umfang der Datenverarbeitung informiert wird. Die Datenschutzerklärung muss somit über alle Funktionen (bspw. Onlineformulare und implementierte Dienste) Auskunft geben. Eine Datenschutzerklärung muss somit immer individuell für ...

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