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Landwirtschaftliche Arbeitnehmer / Sozialversicherung

Harald Janas
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1 Personenkreis

Sozialversicherungsrechtlich werden unter dem Begriff "Landwirtschaftliche Arbeitnehmer" mehrere Personengruppen zusammengefasst:

  • Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft als Arbeitnehmer hauptberuflich tätig sind.
  • Aushilfskräfte, deren Beschäftigung auf nicht mehr als 26 Wochen befristet ist.
  • Mitarbeitende Familienangehörige in der Land- und Forstwirtschaft.

2 Voraussetzung für die Versicherungspflicht

Für landwirtschaftliche Arbeitnehmer gelten grundsätzlich die selben Regelungen wie für andere Arbeitnehmer auch. Sie unterliegen der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings ist zu prüfen, ob sie der Pflichtversicherung in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung unterliegen.

2.1 Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Die Voraussetzungen für die besondere Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung sind in § 2 KVLG aufgeführt. In der Krankenversicherung der Landwirte sind versicherungspflichtig:

  • Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Wein- und Gartenbaus sowie der Teichwirtschaft und der Fischzucht sowie
  • mitarbeitende Familienangehörige eines landwirtschaftlichen Unternehmers, wenn sie das 15. Lebensjahr vollendet haben oder
  • wenn sie als Auszubildende in dem landwirtschaftlichen Unternehmen beschäftigt sind.

Daraus ergibt sich zugleich die Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Pflegekasse.[1]

Ferner kann sich für Haupt-, Zuerwerbs- und Nebenerwerbslandwirte sowie deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige eine Versicherungspflicht nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte ergeben.[2]

[1] § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB XI.
[2]

Altersrente für Landwirte.

3 Kassenzuständigkeit

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, der Alterssicherung...

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