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Kündigungsgrund [Stand 2023]

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Zusammenfassung

 
Begriff

Grundsätzlich kann eine Kündigung grundlos erklärt werden. Eine Vielzahl von gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorschriften setzen jedoch das Vorliegen eines Kündigungsgrunds voraus.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Sofern das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet, kann nur aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung kann nach § 626 BGB nur aus wichtigem Grund erfolgen.

Arbeitsrecht

1 Erfordernis eines Kündigungsgrunds

Infographic

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers, der Kündigungsschutz genießt, bedarf eines Kündigungsgrundes. Wie gewichtig der Kündigungsgrund sein muss, hängt davon ab, auf welche Kündigungsschutzbestimmungen sich der Arbeitnehmer berufen kann.[1]

Auch in Kleinbetrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, hat der Arbeitgeber ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu wahren[2] und darf nicht willkürlich unter Verstoß gegen Treu und Glauben kündigen.

Eine Kündigung aus Altersgründen ist gesetzeswidrig – anders jedoch eine Befristung des Arbeitsvertrags auf das für den Arbeitnehmer geltende Regelrentenalter.[3]

[1] Einzelheiten hierzu s. Betriebsbedingte Kündigung, Verhaltensbedingte Kündigung, Personenbedingte Kündigung, Krankheitsbedingte Kündigung.
[2] BAG, Urteil v. 21.2.2001, 2 AZR 15/00.
[3] § 41 SGB VI,

s. Altersrente bzw. Diskriminierung.

2 Angabe gegenüber Gekündigten

Die Angabe von Gründen im Kündigungsschreiben ist bei der ordentlichen Kündigung gesetzlich grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Eine Ausnahme besteht, wenn der Arbeitgeber einer Frau, die unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) steht kündigt: hier ist der Kündigungsgrund aufgrund der speziellen gesetzlichen Regelung in § 17 Abs. 2 Satz 2 MuSchG anzugeben.

Aus vertraglicher Nebenpflicht (bei ...

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