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Altersrente [Stand 2023]

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Zusammenfassung

 
Begriff

Eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten versicherte Personen, die ein bestimmtes Lebensalter vollendet haben. Es gibt verschiedene Altersrenten, für die jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Abhängig von den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen kann die Altersrente innerhalb der Spanne vom 60. bis 67. Lebensjahr an beansprucht werden. Ansprüche auf Altersrente werden von der Rentenversicherung nicht automatisch, sondern nur auf Antrag hin bewilligt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Alters- bzw. Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbaren Versorgungseinrichtungen sowie privaten kapitalgedeckten Leibrentenversicherungen fließen nicht unmittelbar aus einem früheren Dienstverhältnis zu. Weil sie zu den wiederkehrenden Bezügen (sog. Leibrenten) rechnen, sind sie nicht lohnsteuerpflichtig; sie sind jedoch einkommensteuerpflichtig. Ihre Besteuerung (§ 22 Satz 3 Nr. 1 Buchstabe a EStG) erfolgt im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer.

§ 33 SGB V (Rentenarten), §§ 34 bis 42 SGB VI, §§ 235-238 SGB VI (Voraussetzungen für die verschiedenen Rentenarten), § 99 Abs. 1 SGB VI (Rentenbeginn), § 237a SGB VI (Altersrente für Frauen).

Arbeitsrecht

1 Einführung

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich nicht automatisch mit Erreichen eines bestimmten Alters oder zu dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Altersrente hat. Vielmehr muss das Arbeitsverhältnis unter den normalen Voraussetzungen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Der tatsächliche Bezug von Renten – gleichgültig welcher Art – stellt für sich genommen allerdings keinen ausreichenden Kündigungsgrund dar.[1] Daher werden in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen häufig Altersgrenzen vereinbart. I...

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