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Kommentierung zum TVÜ-L

Annette Salomon-Hengst, Prof. Dr. Klaus Hock †
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A Überblick über die Regelungen des Überleitungsrechts

1 Die Entwicklung vom BAT zum TV-L

Seit dem 1.4.1961 bestimmte der BAT mehr als 40 Jahre die Rechtsverhältnisse der Angestellten im Öffentlichen Dienst. Angesichts der zunehmenden Kritik an der Komplexität wie Kostenstruktur der Regelungen des BAT waren sich die Tarifvertragsparteien einig, dass eine umfassende Reform des Öffentlichen Dienstrechts dringend notwendig ist. Es galt den als antiquiert empfundenen BAT durch ein neues, modernes Tarifrecht abzulösen. So vereinbarten sie in der Prozessvereinbarung vom 9.1.2003, das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes grundlegend neu zu gestalten. Der Modernisierungsprozess sollte bis zum 31.1.2005 abgeschlossen sein. Die Verhandlungen erwiesen sich jedoch angesichts der Komplexität der Materie als außerordentlich schwierig. Aufgrund der Kündigung der gesondert kündbaren Arbeitszeitvorschriften des BAT am 25.3.2004 erklärten die Gewerkschaften die Verhandlungen mit der TdL für gescheitert und setzten die Verhandlungen alleine mit Bund und VKA fort. Diese Verhandlungen führten schließlich zum Abschluss des TVöD, der am 1.10.2005 in Kraft trat.

Nach Wiederaufnahme der Verhandlungen zwischen TdL und Gewerkschaften Anfang 2006 kam es nach zahlreichen Verhandlungsrunden am 19.5.2006 zu einer Grundsatzeinigung, ab dem 1.11.2006 den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und alle vergleichbaren Tarifverträge für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst der Länder durch den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) zu ersetzen.

Ursprünglich war bei den Reformverhandlungen beabsichtigt, mit dem neuen Tarifrecht zeitgleich das als veraltet und überholt angesehene Eingruppierungsrecht zu reformieren. Hierzu wurde auch eine eigene Projektgruppe "Eingruppierung" eingerichtet. Es wurde auch eine Einigung über einige Eckpunkte erzielt wie:

  • Einführung einer neu...

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