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Hypotax-Zahlungen

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Zusammenfassung

 
Begriff

Die Hypotax ist eine fiktive Steuer vom Einkommen eines ins Ausland entsandten Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber von dessen Lohn einbehält. Sie stellt ein rechnerisches Element der Gehaltsberechnung dar. Ziel ist, einen ins Ausland entsandten Arbeitnehmer so zu stellen, als wäre er weiterhin im Entsendestaat tätig (Ausgleich des Besteuerungsunterschieds durch Nettolohnvereinbarung). Der im Heimatland vereinbarte Bruttolohn abzüglich der vom Arbeitgeber ermittelten Hypotax beziffert den vereinbarten Nettolohn.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Es sind die allgemeinen lohnsteuerlichen Regelungen zu beachten, z. B. Lohnzufluss nach § 38 EStG und Lohnsteuererhebung nach § 39b EStG. Zur Besteuerung des Nettolohns und zu Nettolohnvereinbarungen s. R 39b.9 LStR, H 39b.9 LStH 2023 sowie BMF, Schreiben v. 12.12.2023, IV B 2 – S 1300/21/10024 :005, BStBl 2023 I S. 2179, und OFD Nordrhein-Westfalen, Erlass v. 15.8.2018, S 2367 - 2017/0004 - St 213/S 1301 - 2017/0058 - St 126/St 127, Tz. 13.

Lohnsteuer

1 Lohnsteuerberechnung bei Nettolohnvereinbarungen

Unter einer Nettolohnvereinbarung ist die Abrede zu verstehen, dass der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt ungekürzt durch sämtliche oder bestimmte gesetzliche Abgaben als Nettolohn zahlt und sich zugleich verpflichtet, die Beträge – grundsätzlich unabhängig von ihrer Höhe – für den Arbeitnehmer zu tragen. Der Abschluss einer Nettolohnvereinbarung soll klar und einwandfrei feststellbar sein. Grundsätzlich ist bei Hypotax-Gestaltungen von einer Nettolohnvereinbarung bzw. einer partiellen Nettolohnvereinbarung, bezogen auf die im Einsatzstaat anfallende Steuer, auszugehen.[1]

Soweit vom Arbeitgeber eine Hypotax berücksichtigt wird, fließt kein Arbeitslohn zu. Sie ist – da die entsprechenden Beträge nicht tatsächlich zufließen – auch nicht der Besteuerung z...

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