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Eckpunkte zum Referentenentwurf zur Erbschaftsteuerrefor ... / I. Allgemeines zum Gesetzgebungsverfahren

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Bereits im März 2005 startete die damalige Regierung unter Führung von Bundeskanzler Gerhard Schröder im Zusammenhang mit den Vereinbarungen zum "Jobgipfel" eine Initiative, Unternehmensübergaben steuerlich zu begünstigen, wenn die Nachfolger das Unternehmen fortführen. Mit dem daraufhin ins Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge[1] sollte ein sog. "Abschmelzungsmodell" eingeführt werden.[2] Bei der Vererbung bzw. Schenkung von begünstigtem Betriebsvermögen war vorgesehen, dass die Erbschaftsteuer festgesetzt, aber nicht erhoben wird (Stundung). Die zinslos gestundete Steuer sollte anschließend über einen Zeitraum von 10 Jahren jährlich in Höhe von 10 % der gestundeten Erbschaftsteuer erlöschen, wenn der Betrieb nach der Übertragung über diese 10 Jahre fortgeführt wird. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl im September 2005 konnte dieses Gesetzgebungsverfahren nicht mehr zum Abschluss gebracht werden.

Einen neuerlichen Anlauf, das Abschmelzungsmodell im Erbschaftsteuerrecht gesetzlich zu verankern, unternahm die derzeitige Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel, als diese im Oktober 2006 einen neuen Gesetzentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge[3] ins Gesetzgebungsverfahren einbrachte.[4] Aufgrund der damals noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde die Weiterführung dieses Gesetzgebungsverfahrens allerdings zunächst gestoppt.

Im Januar 2007 veröffentliche das Bundesverfassungsgericht[5] seine Entscheidung, in dem es das derzeitige Erbschaftsteuerrecht – insbesondere wegen der unterschiedlichen Bewertung von Betriebs-, Grund- und Kapitalvermögen – für verfassungswidrig erklärte. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis spätestens 2008 das Erbschaftsteuerrecht ...

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