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Dienstwohnung [Stand 2024] / Sozialversicherung

Michael Schulz
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1 Geldwerter Vorteil

Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Beschäftigung vom Arbeitgeber freie Unterkunft oder eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt, so erzielt der Arbeitnehmer durch Einsparung der Miete einen geldwerten Vorteil. Dieser geldwerte Vorteil ist laufendes Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und somit beitragspflichtig.

Die Bewertung des geldwerten Vorteils richtet sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Dort sind die Sachbezugswerte unterteilt in die Sachbezüge

  • für freie Unterkunft und
  • für freie Wohnung.

Dabei wird der Begriff der Wohnung für in sich geschlossene Einheiten von Räumen verwandt, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Soweit diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, handelt es sich um eine freie Unterkunft. Die Werte sind von der Bundesregierung jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise anzupassen.

2 Werte für freie Unterkunft

Der Wert einer freien Unterkunft beträgt 2024 bundesweit 278 EUR (2023: 265 EUR).[1] Bei der Aufnahme des Beschäftigten in den Haushalt des Arbeitgebers oder bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Auszubildende gelten niedrigere Werte.[2]

[1] § 2 Abs. 3 Satz 1 SvEV.
[2]

S. Sachbezugswerte.

2.1 Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt

Eine Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt liegt vor, wenn der Arbeitnehmer sowohl in die Wohnungs- als auch in die Verpflegungsgemeinschaft des Arbeitgebers aufgenommen wird. Bei ausschließlicher Zurverfügungstellung freier Unterkunft liegt keine Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt vor, sodass der ungekürzte Unterkunftswert anzusetzen ist.

2.2 Gemeinschaftsunterkünfte

Eine Gemeinschaftsunterkunft stellen z. B. Lehrlingswohnheime oder Schwesternwohnheime dar. Charakteristisch für Gemeinschaftsunterkünfte sind gemeinschaftlich zu nutzende Wasch- oder Duschräume, Toiletten und ...

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