1 Geldwerter Vorteil durch Privatnutzung des Dienstwagens
Erhält der Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur privaten Nutzung, bleiben ihm entsprechende Aufwendungen erspart, die er ansonsten aus seinem versteuerten Arbeitslohn zu tragen hätte. Zum Ausgleich dieser Vorteilsgewährung stellt die Nutzung zu Privatfahrten einen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu versteuern ist.
2 Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung
Für die Wertermittlung des geldwerten Vorteils bei der Dienstwagenüberlassung an den Arbeitnehmer stehen 2 Bewertungsverfahren uneingeschränkt zur Verfügung:
- die pauschale Nutzungswertermittlung nach der 1-%-Methode sowie
- der Einzelnachweis in Form der Fahrtenbuchmethode.
Diese Bewertungsmethoden stellen die Grundlage für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer dar. Die 1-%-Regelung wird immer dann angewendet, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht ausdrücklich für die Fahrtenbuchmethode entscheiden.
Einheitliche Bewertung für ein Kalenderjahr
Soll die Fahrtenbuchmethode angewandt werden, muss der Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr festlegen, dass die Nutzungswertermittlung durch Fahrtenbuch und Belegnachweis anstelle der 1-%-Regelung treten soll. Während eines Kalenderjahres ist bei demselben Fahrzeug kein Wechsel möglich.
Eine Ausnahme gilt, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen während des Jahres wechselt.
Ein rückwirkender Wechsel des Berechnungsverfahrens für das gesamte Kalenderjahr ist möglich. Der Arbeitgeber kann im Lohnsteuerverfahren während des Jahres von der pauschalen Nutzungswertmethode zur Fahrtenbuchmethode oder umgekehrt übergehen. Der Lohnsteuerabzug für die bereits vergangenen Monate muss in diesem Fall wegen der verlangten einheitlichen Berechnungsmethode korrigiert werden. Dies ist längstens bis zum 28.2. des Folgejahres bzw. bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses bis zur Überm...