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Die Woche im Blick (BB 2019, Heft 19, S. 1045)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Für das Immobilienrecht ist auch das Steuerrecht ein wesentlicher Faktor. Dies wird u. a. an der derzeit geführten Diskussion über die Reform der Grundsteuer (s. dazu Löhr, BB 2019, 91) deutlich, über die im BB auch jüngst mehrfach berichtet worden ist (BB 2019, 341, 597, 853). Das Steuerrecht ist aber auch ein wichtiges Gestaltungsinstrument – sei es im Rahmen der Unternehmensnachfolge oder der Rechtsübertragung in der Privatsphäre. Problembehaftet ist insofern insbesondere die Grunderwerbsteuer. Belege dafür sind z. B. die Auswirkungen der gleichlautenden Ländererlasse zu § 1 Abs. 2a GrEStG vom 12.11.2018 (dazu Behrens, BB 2019, 30), die rechtliche Beurteilung der Konzernklausel (dazu Cloer/Vogel, BB 2019, 151) sowie die im vorliegenden Heft von Behrens verfasste Darstellung der Vorkaufsrechte im Grunderwerbsteuerrecht (BB 2019, 1047) und diejenige von Haisch/Pospich zu den grunderwerbsteuerrechtlichen Aspekten von Vorauszahlungen (BB 2019, 1052).

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

Entscheidungen

FG Niedersachsen: Durchschnittssatzbesteuerung und Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

In der Vereinbarung eines über dem Marktpreis liegenden Entgelts ist auch dann kein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten zu sehen, wenn der Lieferer die mit dem Vorsteuerabzug korrespondierende Umsatzsteuerschuld aufgrund von § 24 UStG nicht an das Finanzamt erbringen muss.

FG Niedersachsen, Urteil vom 7.3.2019 – 11 K 23/18

(Leitsatz der Redaktion)

Volltext: BBL2019-1045-1 unter www.betriebs-berater.de

FG Niedersachsen: Anteilige Vorsteuerkürzung bei Finanzierung durch echte, nicht steuerbare Zuschüsse der Gesellschafter

Für den Vorsteuerabzug kommt eine anteilige Kürzung entsprechend dem Anteil der Zuschüsse am Gesamtumsatz in Betracht, wenn sich eine GmbH teilweise durch echt...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Betriebsberater enthalten. Sie wollen mehr?

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