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Die Woche im Blick (BB 2012, Heft 2, S. 85)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Fünf Jahre nach Inkrafttreten des "neuen" UmwStG hat das BMF den neuen Umwandlungssteuererlass vom 11.1.2011, BStBl. I 2011, 1314 am 2.1.2012 bekannt gemacht. Ersten Einschätzungen nach führt der Erlass in vielen Fällen zu mehr Planungssicherheit für Umstrukturierungsmaßnahmen – gerade auch im europäischen Rechtsraum, weil erstmals Vergleichskriterien aufgestellt wurden. Dennoch wird bereits Kritik an dem Erlass geübt – u. a.: Die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen des Teilbetriebs für eine neutrale Abspaltung vorliegen müssen, ist zwar im Erlass angesprochen – aber wohl ohne Rechtsgrundlage für die Vorverlegung des Zeitpunkts auf denjenigen der Beschlussfassung. Der Teilbetrieb im Aufbau soll keinen Teilbetrieb i. S. d. § 15 UmwStG darstellen. Eine steuerneutrale Verschmelzung von einer auf eine andere Körperschaft, die zugleich Organgesellschaft ist, soll nur im Billigkeitsweg zulässig sein. BB 4/2012 behandelt in Form eines Schwerpunkthefts praktisch wichtige Aspekte des Erlasses.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

1 Entscheidungen

Volltext des Urteils: BBL2012-85-6 unter www.betriebs-berater.de

 

Hinweis

Hierzu erscheint in Kürze ein BB-Entscheidungsreport von Meyer.

BFH: Entnahme einbringungsgeborener Anteile – Abgrenzung zur Schenkung

Der BFH hat im Urteil vom 12.10.2011 – I R 33/10 – entschieden: Der Inhaber im Betriebsvermögen gehaltener einbringungsgeborener Anteile muss keinen Entnahmegewinn versteuern, wenn er die Anteile verschenkt (entgegen BMF-Schreiben vom 25.3.1998, BStBl. I 1998, 268, Tz. 21.12). Die Besteuerung der in den einbringungsgeborenen Anteilen enthaltenen stillen Reserven wird bei unentgeltlichem Erwerb vielmehr dadurch gesichert, dass gem. § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG 2002 die Anteile auch in der Hand des Erwerbers noch dem Regime des § 21 ...

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