Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

DGUV-I 250-012: Leitfaden für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zur Telemedizin

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Hier gelangen Sie zur DGUV-I 250-012: Leitfaden für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zur Telemedizin

 
Fassung 01.10.2025
Fundstelle DGUV
Änderung Neue Information
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Die aktualisierte DGUV V 2 nimmt erstmals Bezug auf den Einsatz von IKT (Informations- und Kommunikationstechnologien) in der betriebsärztlichen Betreuung.

Die betriebsärztliche Betreuung muss grundsätzlich in Präsenz erbracht werden. IKT kann eingesetzt werden, um betriebsärztliche Leistungen zu erbringen, wenn die drei folgenden Grundsätze beachtet werden:

  1. Die betrieblichen Verhältnisse sind bekannt.
  2. Die Leistungen werden persönlich erbracht.
  3. Es bestehen keine Sachgründe, die eine Präsenz im Betrieb erforderlich machen.

Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall zulässig, sofern dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt, insbesondere hinsichtlich der Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation, gewahrt wird. Zudem ist die Patientin bzw. der Patient über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien zu informieren.

Es wird ein Überblick über betriebsärztliche Leistungen, die telemedizinisch oder mit digitaler IKT erbracht werden können in Tabelle 1 gegeben.

Zu den einzelnen arbeitsmedizinischen Tätigkeiten gibt es Erklärungen und Hinweise.

Hier Text einfügen

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Arbeitsschutz Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Jahreswechsel: Frohe Weihnachten
Silberne Christbaumkugeln, weisse Paeckchen mit roten Schleifen, Federn
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu. Wir nehmen dies zum Anlass, Ihnen sehr herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen zu danken!


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren