Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

§ 9 FINANZIERUNG DER ANSCHAFFUNG ODER HERSTELLUNG (Borro ... / 2.5 Sonderfall Vorratsvermögen

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 31

Die Aktivierungspflicht von Fremdkapitalkosten bezieht sich auch auf "qualifiziertes", länger dauernden Fertigungsprozessen unterliegendes Vorratsvermögen (Rz 10), etwa

  • Bauerstellung ohne Kundenauftrag als Bauträger,
  • lagerungsbedürftige Konsumgüter (Wein, Käse, Whiskey u.Ä.).
 

Rz. 32

Unproblematisch erscheint die Aktivierung des Zinsaufwands bei Bauträgerobjekten, also der Bauerstellung ohne spezifischen Kundenauftrag. In diesen Fällen liegt regelmäßig eine Projektfinanzierung vor, die eine unmittelbare Aufwandszurechnung erlaubt. Die Aktivierungsfrist endet (Rz 30) auch dann in dem Zeitpunkt, in dem das Gebäude (z. B. mit Eigentumswohnungen) fertiggestellt ist, wenn Käufer für das Objekt oder für Teilbereiche noch nicht gefunden worden sind. Nach IAS 23.23 markiert die Vervollständigung der physischen Erstellung – nicht der kommerziellen Verwertung – das Ende der Aktivierungsfrist für den Zinsaufwand. Auf den erfolgten Verkauf kommt es also nicht an.

 

Rz. 33

Eine längerfristige Produktion von Vorratsvermögen, die qualifying assets begründet, liegt auch bei Konsumgütern mit den einen Verkauf erst ermöglichenden Reifeprozessen vor (Rz 10), z. B. Whiskey "18aged". Sofern spezielle Bankfinanzierungen den Lagerungsprozess begleiten oder allgemeine Bankmittel in Anspruch genommen werden (Rz 24), sind die entsprechenden Aufwendungen zu aktivieren. Dies gilt auch bei Finanzierung durch den Kunden. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Anzahlung ist ab Beginn der Einlagerung und bis zum Erreichen der gewünschten Reife beim Vorratsgegenstand zu aktivieren.

 

Rz. 34

Eine Vorauszahlung des Abnehmers kann auch vor Aufnahme der eigentlichen Produktionstätigkeit erfolgen.

 
Praxis-Beispiel

Sachverhalt

Die Sun Earth AG bestellt zur Produktion von Solarmodulen Silizium zur Lieferung zwei...

Dieser Inhalt ist unter anderem im IFRS-Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Shop

Empfehlung


Zum Thema haufe.de
Langfristig Vermögen aufbauen: Wie Profis investieren
Wie Profis investieren
Bild: Haufe Shop

Private Anleger haben regelmäßig schlechtere Ergebnisse bei der Geldanlage als institutionelle Anleger:innen.  Investment-Experte Sascha Rabe gibt in seinem Buch Einblicke in erfolgreiches und langfristiges Vermögensmanagement. Er klärt Anlegerinnen und Anleger auf und schützt sie vor Fehlinformationen, überzogenen Versprechungen und riskanten Trends.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren