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4. Wohneigentumsförderung 2023 – Übersicht / 4.3.3.3 Unentgeltlicher oder entgeltlicher Erwerb einschließlich Erbauseinandersetzung und vorweggenommener Erbfolge – Bedeutung allgemein und auch für § 10e EStG

Robert Engert, Winfried Simon
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4.3.3.3.1Unentgeltliche Einzelrechtsnachfolge

Da der unentgeltliche Einzelrechtsnachfolger selbst keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten hat, kann er § 10e EStG aus eigenem Recht nicht in Anspruch nehmen. Auch Aufwendungen für die Instandsetzung einer unentgeltlich erworbenen Wohnung sind mangels Anschaffung oder Herstellung weder im Rahmen des § 10e Abs. 1 EStG noch als nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 10e Abs. 3 EStG begünstigt (BFH-Urteil vom 15.11.1995, BStBl 1996 II S. 356). Dem Einzelrechtsnachfolger, der ein unentgeltlich erworbenes Gebäude zu eigenen Wohnzwecken nutzt, steht § 10e EStG vielmehr nur zu, wenn er nach Eigentumsübertragung eigene Herstellungskosten für die eigengenutzte Wohnung aufwendet; die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Rechtsvorgängers kann er nicht in die Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG einbeziehen (BFH-Urteile vom 4.12.1991, BStBl 1992 II S. 295 und vom 8.6.1994, BStBl II S. 779). Er kann auch eine vom Rechtsvorgänger begonnene Grundförderung nicht fortführen (BFH-Urteil vom 7.8.1991, BStBl 1992 II S. 736; sowie BMF-Schreiben vom 31.12.1994, a. a. O., Tz 2).

4.3.3.3.2Gesamtrechtsnachfolge

Geht eine Wohnung aber im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (Erbschaft nach § 1922 BGB) auf einen Erben über, kann dieser bis zum Ende des Abzugszeitraums die Grundförderung nach § 10e EStG fortführen bzw. in Anspruch nehmen, wenn in seiner Person die Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Eigennutzung zu Wohnzwecken). Dies gilt auch dann, wenn beim Erblasser bereits Objektverbrauch vorgelegen hat (BMF-Schreiben vom 31.12.1994, a. a. O., Tz 59). Nicht erforderlich ist, dass der Erblasser die Wohnung selbst bewohnt und hierfür die Vergünstigung des § 10e EStG erhalten hat. Entsprechendes gilt, wenn eine Wohnung im Gesamthandseigentum einer Erbengemeinschaft steht und ein M...

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