Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

§ 4 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG (Events after the ... / 2.1 Ökonomische Zwangsläufigkeiten, fast close

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 5

Das Informationsgeschehen generell unterliegt dem Zeitdruck. Je früher die Information über einen Sachverhalt vorliegt, desto wertvoller ist sie und umgekehrt.

 

Rz. 6

Für börsennotierte Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften ist die Aufstellung des Jahresabschlusses mit Veröffentlichung in den Medien bereits wenige Wochen nach Bilanzstichtag (fast close) inzwischen zur Regel geworden. Bei einem mehrstufigen Konzern müssen demzufolge die ersten Teilabschlüsse von Enkel- oder Tochterunternehmen bereits wenige Tage nach Schluss des Geschäftsjahres konsolidierungsbereit vorliegen. Zu diesem Zweck wird meistens noch vor Ende des alten Geschäftsjahres ein vorläufiger Abschluss aufgestellt (hard close).[1] Endgültige Entscheidungen über den Wertansatz können allerdings nur nach dem Bilanzstichtag getroffen werden. Dies gilt insbes. für folgende Bereiche:

  • Bewertung von ausstehenden Forderungen,
  • Bewertung von Vorräten,
  • Bemessung der außerplanmäßigen Abschreibungen von Beteiligungen,
  • Bilanzierung von Rückstellungen.[2]

Durch den Trend zum fast close wird der Aufhellungszeitraum erheblich verkürzt. Damit ist freilich die Gefahr der Verminderung der Qualität und der Verlässlichkeit der Jahresabschlussdaten verbunden. Diese Gefahr kann einerseits durch die Optimierung von Prozessen und durch geeignete Organisationsstrukturen vermindert werden. Andererseits ist der Bilanzierende durch das Conceptual Framework ausdrücklich dazu angehalten, den Gesichtspunkt der Zeitnähe (timeliness) gebührend zu berücksichtigen (→ § 1 Rz 70). Die Abwägung zwischen Verlässlichkeit und Zeitnähe des Jahresabschlusses hat der Bilanzierende nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Dies bedeutet auch: wenn er die Abschluss­erstellung mehr beschleunigt, als nach den organisatorischen Informationsverarbei...

Dieser Inhalt ist unter anderem im IFRS-Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Gamechanger Künstliche Intelligenz
Gamechanger Künstliche Intelligenz
Bild: Haufe Online Redaktion

Keine Angst vor KI! Das Buch zeigt, wie KI in der Praxis eingesetzt werden kann, um neue Produktideen, produktivere Prozesse oder originellere Inhalte zu entwickeln. Fallstudien, praktische Übungen und konkrete Anwendungsbeispiele erleichtern die Umsetzung im Arbeitsalltag.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren