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35. Anlage Mobilitätsprämie 2024 / 35.4 Antragstellung

Robert Engert, Winfried Simon
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Der Antrag auf Festsetzung der Mobilitätsprämie ist Teil der jährlichen Einkommensteuererklärung. In Zeile 3 des Hauptvordrucks ESt 1 A (vgl. Tz 1.2 a.  E.) bzw. Zeile 2 des Hauptvordrucks ESt 1 C (vgl. Tz 34.3 a.  E.) ist das entsprechende Auswahlfeld zum "Antrag auf Mobilitätsprämie" anzukreuzen.

Zeilen im Formular: 4

Der Antrag auf Festsetzung der Mobilitätsprämie wird in Zeile 4 durch Eintragung des Werts "1" (= Ja) gestellt. Für den VZ 2024 ist ein Antrag auf Festsetzung der Mobilitätsprämie nur für Pendler erforderlich, die ein zu versteuerndes Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrags von 11 784 EUR (bei Zusammenveranlagung 23 568 EUR) haben und die mindestens 21 Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte/Betriebsstätte zurücklegen (siehe Hinweise vor Zeile 4); zur rückwirkenden Anhebung des Grundfreibetrags für den VZ 2024 vgl. Tz 1.5.5.

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