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§ 31 UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE (Business Combinations) / 9 Anwendungszeitpunkt, Rechtsentwicklung

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 237

IFRS 3 rev. 2008 ist bei kalendergleichem Geschäftsjahr auf alle Unternehmenszusammenschlüsse mit Erwerbsstichtag nach dem 31.12.2009 anzuwenden.

 

Rz. 238

Die Unternehmenszusammenschlüsse waren Gegenstand zweier Reformprojekte, die unter den Titeln "Business Combinations Phase 1" und "Business Combinations Phase 2" geführt wurden. Phase 1 hat seinen Niederschlag im IFRS 3 rev. 2004 gefunden.

 

Rz. 239

IFRS 3 rev. 2004 enthält u. a. folgende wesentlichen Änderungen gegenüber IAS 22 (1998):

  • Abschaffung der Methode der Interessenzusammenführung (pooling-of-interest; Rz 2 und Rz 225).
  • Abschaffung der benchmark-Methode, nach der auf die Minderheiten entfallende stille Reserven nicht aufgedeckt werden; stattdessen vollständiger fair-value-Ansatz, d. h. Aufdeckung der stillen Reserven zu 100 % (Rz 138).
  • Restrukturierungsrückstellungen: Einbeziehung von Restrukturierungsrückstellungen in die Erstkonsolidierung nur noch, wenn sie bereits beim Veräußerer (und somit aufwandswirksam) hätten gebildet werden können.
  • Negativer Unterschiedsbetrag: unmittelbare Ertragsrealisierung einer negativen Differenz von Anschaffungskosten und fair value (Rz 145 und Rz 160).
  • Goodwill-Abschreibung: Aufhebung der planmäßigen Abschreibung des goodwill. Übergang zu einem impairment-only-Ansatz, d. h. Abschreibung des goodwill nur noch im Fall außerplanmäßiger Wertminderungen.
 

Rz. 240

Business Combination Phase 2 ist durch IFRS 3 rev. 2008 und IAS 27 rev. 2008/IFRS 10 umgesetzt worden und sieht u. a. folgende Regelungen vor:

  • Anwendung von IFRS 3 auch auf Vertrags- bzw. Gleichordnungskonzerne (reporting entities by contract alone).
  • Wahlrecht zur Aufdeckung des auf die Minderheiten entfallenden goodwill (Rz 147).
  • Aufwandswirksame Behandlung von durch den Unternehmenserwerb bedingten Anschaffungsnebenkoste...

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