Entgeltfortzahlung bei Krankheit: Berechnung

Entgeltfortzahlung und Krankengeld werden unterschiedlich berechnet. Der Arbeitnehmer erhält deutlich niedrigere Leistungen, wenn sich bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit das Krankengeld an die Entgeltfortzahlung anschließt.

Entgeltfortzahlung berechnen

Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit ist gesetzlich geregelt und wird durch den Arbeitgeber für längstens 6 Wochen geleistet. Arbeitnehmer können allerdings erst nach einer vierwöchigen Wartezeit ab Beginn des Arbeitsverhältnisses das fortgezahlte Arbeitsentgelt beanspruchen. Das Arbeitsentgelt wird während der Arbeitsunfähigkeit nach dem "modifizierten Entgeltausfallprinzip" berechnet. Der Arbeitnehmer erhält das Entgelt, das er auch als arbeitsfähiger Arbeitnehmer erhalten hätte. Dabei wird allerdings die bis dahin "regelmäßige" Arbeitszeit berücksichtigt.

Die gängige Praxis der Entgeltabrechnung sieht bei gleichbleibenden Monatsgehältern vor, das Gehalt durch 30 zu teilen und mit der Zahl der Kalendertage des Ausfallzeitraums zu multiplizieren. Alternativ kann das Bruttogehalt aber auch durch die Arbeitstage des entsprechenden Monats geteilt und das Ergebnis mit den Arbeitstagen des Ausfallzeitraums multipliziert werden. Gesetzliche Vorgaben oder einschlägige Rechtsprechung gibt es dazu nicht. Abweichendes kann vertraglich vereinbart werden.

Lohnfortzahlung berechnen: Praxisbeispiel

Ein Arbeitnehmer aus Berlin arbeitet seit Jahren regelmäßig wöchentlich von dienstags bis donnerstags. Er erhält monatlich ein vereinbartes Gehalt von 2.600 EUR brutto (1.768 EUR netto). Der Arbeitnehmer ist vom 5.5.2024 bis zum 18.6.2024 arbeitsunfähig und erhält bis zum 15.6.2024 Entgeltfortzahlung. Anschließend zahlt die Krankenkasse bis zum 18.6.2024 für 3 Kalendertage Krankengeld.
 

Zeitraum

kalendertäglicher Anspruch (brutto/netto : 30)

Zahltage

Leistung (brutto/netto)

arbeitstäglicher Anspruch (brutto/netto : 12 Arbeitstage)

Zahltage

Leistung (brutto/netto)

5.5. - 31.5.2024

86,67 EUR/ 58,93

27

2.340,09 EUR/ 1.591,11 EUR

185,71 EUR/ 126,29 EUR

12

2.228,52 EUR/ 1.515,43 EUR

1.6. - 15.6.2024

86,67 EUR/ 58,93

15

1.300,05 EUR/ 883,95 EUR

216,67 EUR/ 147,33 EUR

6

1.300,02 EUR/ 883,98 EUR

Summe

3.640,14 EUR/ 2.475,06 EUR

3.528,54 EUR/ 2.399,41

Krankengeld: Berechnung

Das Krankengeld wird anders als die Entgeltfortzahlung berechnet. Es beträgt 70 % des kalendertäglichen Bruttoentgelts aus dem letzten abgerechneten Monat. Der Wert wird mit 90 % des kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelts verglichen und darf diesen Betrag nicht überschreiten (Brutto-Krankengeld). Vom Brutto-Krankengeld wird der Anteil des Arbeitnehmers an den Beiträgen zur Sozialversicherung einbehalten (Netto-Krankengeld). Das Krankengeld wird immer kalendertäglich gezahlt.
 

Praxisbeispiel - Fortsetzung

Regelentgelt (2.600 EUR : 30)

86,67 EUR

70 % des Regelentgelts

60,67 EUR

Nettoarbeitsentgelt (1.768 EUR : 30)

58,93 EUR

90 % des Nettoarbeitsentgelts

53,04 EUR

Brutto-Krankengeld

53,04 EUR

Beitragsanteile des Versicherten

Pflegeversicherung (3,4 % : 2)

0,90 EUR

Rentenversicherung (18,6 % : 2)

4,93 EUR

Arbeitslosenversicherung (2,6 % : 2)

0,69 EUR

Netto-Krankengeld

46,52 EUR

Auszahlungsbetrag für 3 Zahltage

139,56 EUR

Fazit zur unterschiedlichen Berechnung zwischen Entgeltfortzahlung und Krankengeld

Der Beispiel-Arbeitnehmer erhält üblicherweise ein Nettogehalt von 1.768 EUR. Das sieht im Monat Juni 2024 (bei kalendertäglicher Berechnung) anders aus:
 

Zeitraum

Gehalt (netto)

Entgeltfortzahlung (netto)

Krankengeld (netto)

Summe

Bemerkung

Mai 2024

235,73 EUR

1.532,27 EUR

1.768,00 EUR

Juni

707,20 EUR

884,00 EUR

139,56 EUR

1.730,76 EUR

Die Entgeltfortzahlung wird für die Kalendertage des Ausfallzeitraums gezahlt (15). Das Gehalt wird für die Kalendertage des Teilentgeltzeitraums gezahlt (12).

Eine arbeitstägliche Berechnung ergibt das folgende Bild:

Zeitraum

Gehalt (netto)

Entgeltfortzahlung (netto)

Krankengeld (netto)

Summe

Bemerkung

Mai 2024

252,57 EUR

1.515,43 EUR

1.768,00 EUR

Juni

736,67 EUR

884,00 EUR

139,56 EUR

1.760,23 EUR

Gehalt und Entgeltfortzahlung werden für insgesamt 11 Zahltage geleistet.

Bei längerer Dauer der Arbeitsunfähigkeit würde der versicherte Arbeitnehmer für einen Kalendermonat ein Netto-Krankengeld in Höhe von 1.395,60 EUR erhalten. Dabei wird jeder Kalendermonat mit 30 Zahltagen berücksichtigt, unabhängig von den tatsächlichen Kalendertagen. Die Differenz zwischen dem Nettoarbeitsentgelt bzw. der Entgeltfortzahlung und dem Netto-Krankengeld erklärt sich durch die unterschiedliche Berechnung der Ansprüche.

Alle Beiträge zum Thema "Krankengeld" erhalten Sie auf dieser Themenseite.

Schlagworte zum Thema:  Krankengeld, Entgeltfortzahlung