Am 12.10.2023 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 272 v. 12.10.2023). Es ist überwiegend am 13.10.2023 in Kraft getreten. Ziel der dem Gesetz zugrunde liegenden Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz europaweit zu stärken, um verbraucherrechtswidrige Geschäftspraktiken von Unternehmen zu beenden und die gerichtliche Durchsetzung von Verbraucherinteressen zu beschleunigen. Neben den bisherigen Unterlassungsklagen wird das Verfahren der Abhilfeklage eingeführt. Dafür wird das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz als neues Stammgesetz geschaffen, das auch die bereits bestehenden Regelungen zur Musterfeststellungsklage integrieren soll. Zuständig für die Verbandsklagen sind die Oberlandesgerichte, in dessen Bezirk sich der allgemeine Gerichtsstand des Unternehmers befindet.

Quelle: BundesratKOMPAKT, www.bundesrat.de

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge