Insbesondere bei Unfällen im Straßenverkehr muss zwischen dem Wegeunfall und dem Betriebswegeunfall unterschieden werden. Der Wegeunfall ist in § 8 Abs. 2 SGB VII geregelt. Vereinfacht gesagt handelt es sich bei dem Wegeunfall um einen Unfall von zu Hause oder einem dritten Ort zum Arbeitgeber oder einer auswärtigen Arbeitsstelle. Ein dritter Ort wird allerdings erst dann zu einem zur berücksichtigenden dritten Ort, wenn der Aufenthalt dort mindestens zwei Stunden betragen hat.

Der Wegeunfall ist kein klassischer Arbeitsunfall. Er steht jedoch aufgrund gesetzlicher Anordnung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für den Geschädigten bedeutet der Wegeunfall, dass dieser einerseits Anspruch auf den vollen Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung hat, andererseits seine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Schädiger nicht im Rahmen der Haftungsprivilegierung nach §§ 104 ff. SGB VII verliert.

Neben dem einfachen Weg zur Arbeit umfasst der Wegeunfall auch gewisse Umwege. Diese sind in § 8 Abs. 2 Nr. 2–5 SGB VII geregelt und betreffen insbesondere Umwege, um Kinder zur Schule oder in anderweitige Betreuung zu bringen.

Der Betriebswegeunfall stellt dagegen einen klassischen Arbeitsunfall nach § 8 Abs. 1 SGB VII dar. Dabei handelt es sich typischerweise um einen Weg während der Arbeit, beispielsweise vom Arbeitgeber zu einer auswärtigen Baustelle.[1] Während diese Unterscheidung früher verhältnismäßig einfach war, führen auch hier veränderte Arbeitsbedingungen dazu, dass man im Einzelfall genauer hinschauen muss. So sind heute auch Konstellationen denkbar, in denen zunächst im Home Office gearbeitet wird und sodann von dort aus der Weg zu einer auswärtigen Arbeitsstelle angetreten wird. Da auch der Arbeitsplatz im Homeoffice als Teil des Betriebes angesehen wird, handelt es sich in dieser Konstellation eben nicht um einen Wegeunfall, sondern bereits um einen Betriebswegeunfall i.S.d. § 8 Abs. 1 SGB VII.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge