Mindesttemperatur

In der Zeit der Heizperiode müssen in Wohn- oder Geschäftsräumen von 6.00 – 23.00 Uhr grundsätzlich 20° C erreicht werden.[1] Dies ist als unterste Grenze zu verstehen, wenn sich der Vermieter – wie meist – zur Wärmelieferung verpflichtet hat.[2]

In Bad und Toilette sind 21° C notwendig. In allen Wohnräumen bedarf es in der Zeit von 23.00 – 6.00 Uhr 18° C.[3]

 
Hinweis

Absenkung in der Nachtzeit

Eine Absenkung in der Nachtzeit auf 17–18° C wird allgemein für zulässig gehalten. Die Nachtabsenkung sollte in der Zeit von 24.00 – 6.00 Uhr stattfinden. Eine Mindesttemperatur von 15–17° C muss aber auch in der Nacht gewährleistet sein. Es bestehen erhebliche Bedenken, ob in einem Mietvertrag eine geringere Temperatur wirksam vereinbart werden kann.

Wie das OLG Düsseldorf entschieden hat, kann der Mieter von Geschäftsräumen nicht deshalb fristlos kündigen, weil die Raumtemperatur an 2 Tagen außerhalb der Heizperiode unter 20° C gelegen hat.[4] Eine Innentemperatur von mehr als 35° C über mehrere Monate in einem normalen Sommer berechtigt hingegen zur fristlosen Kündigung.

[2] U. A. LG Berlin, ZMR 1988, 634.
[3] LG Berlin, NZM 2002, 143.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge