Spanien kennt grundsätzlich nur die Adoption "nicht emanzipierter Minderjähriger" (Art. 175 Nr. 2 S. 1 Cc). Ausnahmsweise ist die Adoption eines Volljährigen möglich, wenn unmittelbar vor der Adoption ein Pflegekindverhältnis mit den künftigen Adoptiveltern oder ein stabiles Zusammenleben mit diesen während einer Dauer von mindestens einem Jahr bestanden hat (Art. 175 Nr. 2 S. 2 Cc). Adoptionen sind grundsätzlich Volladoptionen. Siehe dazu die Wirkungen und Umwandlungsmöglichkeiten, wie oben erläutert nach AdWirkG.

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