Setzt sich der beauftragte Rechtsanwalt nicht bereits von sich aus im Vorfeld der mündlichen Verhandlung mit dem Verwalter in Verbindung, sollte sich zur Sicherheit der Verwalter mit dem Anwalt in Verbindung setzen und um Auskunft bitten, ob dieser sämtliche benötigten Informationen für die mündliche Verhandlung hat.

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