Bürobeleuchtung - Antworten auf die wichtigsten Fragen

Arbeitsplätze müssen aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen gut und angenehm ausgeleuchtet sein. Das gilt auch fürs Büro.

Die wichtisten Vorschriften zum Thema Bürobeleuchtung sind:

  • ASR A3.4 "Beleuchtung",
  • DGUV-I 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze".

Bürobeleuchtung - sollte man Vorgaben zum Einsatz der künstlichen Beleuchtung machen?

Das hat wenig Sinn. Der Arbeitgeber sollte für eine geeignete Beleuchtung sorgen, die möglichst individuell nutzbar sein soll. Entsprechend ist es in Ordnung, wenn der Beschäftigte das dann auch tut.

Manche Menschen kommen mit weit weniger Licht gut aus, als die Norm vorsieht. Anders herum ist der Energieaufwand einer halbwegs modernen Beleuchtungsanlage gering, sodass "Stromsparen" hier nicht oberstes Prinzip sein kann.

Wegen der physischen und psychischen Folgen der Beleuchtungssituation ist es für Außenstehende ohnehin schwer abzuschätzen, was einem anderen gut tut oder schadet. Wichtig ist, dass durch das "Beleuchtungsverhalten" eines Einzelnen andere nicht unangemessen benachteiligt werden (in Mehrpersonenbüros) und dass, wenn ein Nutzer Probleme anmeldet, die mit dem Einsatz der Beleuchtung zu tun haben könnten, über die entsprechenden ergonomischen Faktoren aufgeklärt werden sollte.

Bürobeleuchtung - muss der Arbeitgeber eine Schreibtischlampe zur Verfügung stellen?

Er muss nicht, aber er könnte. Wenn die vorhandene Beleuchtungssituation nachvollziehbar den Anforderungen entspricht, ist eine Arbeitsplatzleuchte physiologisch nicht unbedingt eine Verbesserung, weil sie einen vergleichsweise kleinen Lichtkegel hat und es so auf engen Raum zu großen Unterschieden in der Beleuchtungsstärke kommt, die grundsätzlich das Auge belasten können.

Wer aber z. B. für längere, konzentrierte Schreibtischphasen mit einer solchen Lampe gute Erfahrungen macht, für den kann es trotzdem eine sinnvolle Investition sein. Zusatzleuchten sind manchmal auch eine schnelle Hilfe, wenn Mängel in der Beleuchtung nicht kurzfristig behoben werden können oder bei besonderem Lichtbedürfnis. In diesen Fällen sollten die Leuchten einen möglichst großen, gleichmäßig gestreuten Lichtbereich haben.

Bürobeleuchtung - führt schlechtes Licht zu schlechten Augen?

Medizinische Erkenntnisse sprechen nicht dafür, dass es neben den oben aufgeführten eher indirekten Gesundheitsproblemen durch ungünstige Lichtverhältnisse zu einer organischen Schädigung der Augen kommen kann.

Wohl ist zu beobachten, dass ungünstige Lichtverhältnisse bestehende Sehprobleme unausweichlich zu Tage treten lassen, die unter guten Bedingungen (noch) nicht wahrgenommen werden.

Bürobeleuchtung mit LED - was ist zu beachten?

LED-Leuchtmittel sind echte Energiesparer. Doch manch einer glaubt immer noch, dass das Licht kalt und unangenehm ist. Das muss nicht sein - bei LED's kommt es auf den CRI-Wert an.

Der CRI-Wert, alternativ auch als Farbwiedergabeindex Ra angegeben, beschreibt, wie gut Farben im Licht einer Lampe erscheinen. Die Qualität der Farbwiedergabe wird mit einer Zahl von 1 bis 100 wiedergegeben. Bei normalen Anforderungen an das Licht z. B. im Haushalt ist ein Wert größer als 80 ausreichend. Am Arbeitsplatz, z. B. im Büro, sollte der Wert so weit wie möglich Richtung 100 gehen.

Licht von Leuchtstoff- und Energiesparlampen, mit schlechten schlechten CRI-Werten, wirkt unnatürlich und unangenehm. Auch lassen sich Farben, wie z. B. Dunkelblau und Schwarz nur schwer unterscheiden.

Licht schafft Atmosphäre – dieser Satz gilt im positiven wie im negativen Sinn. Tageslicht ist in seiner ganz speziellen Charakteristik am Arbeitsplatz besonders zuträglich. Daher sollte künstliches Licht so weit wie möglich Tageslicht-Atmosphäre schaffen.

Außerdem sind LED-Leuchtmittel echte Energiesparer. LED-Lampen verbrauchen im Vergleich mit herkömmlichen Glühbirnen 80 Prozent weniger Strom und weisen bei 15.000 Stunden eine um 14.000 Stunden höhere Lebensdauer auf.

dpa
Schlagworte zum Thema:  Büroarbeitsplatz, Bildschirmarbeitsplatz