TRBS 3151/TRGS 751: Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen | |
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Fassung | 13.02.2024 |
Fundstelle | GMBl. Nr. 12 vom 26.03.2024 S. 242 |
Änderung | Neufassung (löst bisherige Version ab) |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Der ABS und AGS haben die TRBS 3151/TRGS 751 überarbeitet, geändert, ergänzt und beschlossen. Neben redaktionellen und kleineren fachlichen Korrekturen wurden besondere Anforderungen zur Lagerung und Abgabe von flüssigem Wasserstoff und Kryodruck-Wasserstoff sowie an die Lagerung von Wasserstoff (GH2, LH2, CcH2) in ortsfesten Tanks mit mehr als 3 t ergänzt. |
TRBA 468: Liste der Zelllinien und Tätigkeiten mit Zellkulturen | |
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Fassung | 20.03.2024 |
Fundstelle | GMBl. Nr. 12 vom 26.03.2024, S. 242 |
Änderung | Korrektur |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Mit der 2. Änderung sind einige Korrekturen in der Spalte GVO erfolgt und es wurde bei wenigen Zelllinien die Fußnote "G" in der Spalte "Schutzstufe" ergänzt. |
TRGS 509: Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter | |
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Fassung | 13.02.2024 |
Fundstelle | GMBl. Nr. 12 vom 26.03.2024 S. 242 |
Änderung | Berichtigung Anhang 2 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Technische Regel wird in Anhang 2 redaktionell berichtigt. |
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