Sofern ein Fahrrad ein betriebliches Arbeitsmittel darstellt, muss für seinen Umgang eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Wie beim Umgang mit anderen Arbeitsmitteln, müssen auch beim Fahrrad die Gefährdungen ermittelt und entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Bei der Gefährdungsbeurteilung sind auch die Gefährdungen, die aus der Arbeitsumgebung ausgehen können, zu berücksichtigen.

Dies können beispielsweise die Verkehrswege sein, die nicht fahrradtauglich sind. Eine große Gefahr kann auch von Fahrzeugen ausgehen. Der Einfluss des Wetters hat auf die Sicherheit mit dem Fahrrad ebenfalls einen Einfluss (Kälte, Nässe, glatte Wege, schlechte Sicht).

Die DGUV-I 208-055 beinhaltet eine Mustergefährdungsbeurteilung (Umgang mit dem Lastenfahrrad) die bei Bedarf verwendet werden kann. In jedem Fall sollte die Mustergefährdungsbeurteilung aber noch an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden.

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