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Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Vorbemerkung

Transport- und Lastenfahrräder werden zunehmend im innerbetrieblichen Transport und innerstädtischen Verkehr eingesetzt. Die Vorteile liegen auf der Hand, Güter und Personen können umweltfreundlich und schnell ans Ziel gebracht werden. Einsatz finden sie beispielsweise bei der Zustellung und Auslieferung von Postsendungen und Zeitungen, von Lebensmitteln sowie für mobile Servicedienste, für Kurierfahrten oder als Fahrradtaxi. Durch die Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten können insbesondere Transport- und Lastenfahrräder mit elektromotorischer Tretunterstützung eine gute Alternative zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren sein. Abgase und Lärm werden reduziert, der Verkehrsraum entlastet und die Parkplatzsituation verbessert.

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Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

Fax: 030 13001-9876

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Postsendungen des Fachbereichs Handel und Logistik der DGUV

Ausgabe: November 2019

DGUV Information 208-055

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter

www.dguv.de/publikationen Webcode: p208055

Bildnachweis

Abb. 2, 3, 9, 17, 29: © Velotech.de GmbH;

Abb. Seite 5, 1-4, 7, 10-13, 15, 16. 22, 23, 25, 30, 32, 33: © Speedliner Mobility AG;

Abb. 6, 8: © Pfiff Vertriebs GmbH;

Abb. 14: © Lars Mittelstäd

Abb. 18, 19, 28, 30 rechts, 31: © Deutsche Post AG SNL HR Deutschland;

Abb. 21: © www.ExtraEnergy.org;

Abb. 26: © Micheal Gressmann;

Abb. 24, 35: © Hercules GmbH;

Abb. 34: © Erhardt Ralf Hüttig

1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information gibt Hinweise für die Auswahl, den Einsatz sowie den Umgang mit Transport- und Lastenfahrrädern und unterstützt bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Sie richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Versicherte. Dabei soll sie dazu beitragen, sicher und unfallfrei mit dem Transport- und Lastenfahrrad umzugehen.

Infolge der wachsenden und unterschiedlichen Anforderungen an Transport- und Lastenfahrräder, insbesondere durch den angestrebten Ausbau der E-Mobilität und die Optimierung der Zustellung auf der letzten Meile, können in dieser Information nicht alle möglichen Varianten und Entwicklungen berücksichtigt werden.

2 Begriffsbestimmungen

Fahrrad

Ein- oder mehrspuriges Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mittels Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.

Transport- und Lastenrad

Fahrrad speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen, nachfolgend Lastenrad genannt.

Einspuriges Lastenrad

Fahrrad, bei dem die Laufräder in einer Ebene genau hintereinander angeordnet sind.

Mehrspuriges Lastenrad

Fahrrad, bei dem die Laufräder in mehr als einer Ebene liegen und das mindestens zwei Achsen und drei Laufräder hat.

Lastenrad mit elektromotorischer Tretunterstützung

Ein Lastenrad mit elektromotorischer Tretunterstützung, auch Lastenpedelec genannt, ist ein Lastenrad mit integriertem Elektroantrieb und gehört zur Klasse der Pedelecs.

Pedelec

Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad mit integriertem Elektroantrieb. Sein Motor unterstützt das Treten bauartbedingt bis max. 25 km/h mit einer Nenndauerleistung bis max. 250 Watt. Ausschließlicher Motorbetrieb ohne zu treten ist nur dann möglich, wenn das Pedelec zusätzlich mit einer Anfahr-/Schiebehilfe ausgestattet ist, die eine Motorunterstützung ohne Pedalbewegung bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 6 km/h zulässt. In Europa wird das Pedelec auch als Fahrrad mit elektrischer Assistenz bezeichnet.

Pedelecs fallen nicht unter den Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge".

S-Pedelec

Bei einem S-Pedelec unterstützt der Motor das Treten bauartbedingt bis max. 45 km/h mit einer Motor-Nenndauerleistung bis 4 000 Watt. Die Motorunterstützung ist aber auf das Vierfache der Tretleistung des Radfahrenden begrenzt. Ein S-Pedelec ist ein Kraftfahrzeug und benötigt eine Betriebserlaubnis als Kleinkraftrad und ein Versicherungskennzeichen.

S-Pedelecs sind nicht Gegenstand dieser Information.

Leergewicht

Gewicht des Lastenrads mit serienmäßiger Ausrüstung (entsprechend der Herstellerbeschreibung) im gebrauchsfertigen Zustand.

Zuladung

Summe aus Gewicht des Radfahrenden und Gewicht der geladenen Güter/Personen.

Zulässiges Gesamtgewicht

Summe aus Leergewicht plus maximale Zuladung.

3 Verwendungszweck

Ein Lastenrad dient der Beförderung von Personen und dem Transport von Gütern durch Kurier-, Express-, Zustell- und andere Servicedienste.

4 Geltende Bestimmungen

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Lastenräder mit elektromotorischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs) sind Lastenrädern ohne Tretunterstützung rechtlich gleichgestellt (§ 1 Abs. 3 StVG bzw. § 63 a Abs. 2 StVZO). Auf beide sind die Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO für "Andere Straßenfahrzeuge" anzuwenden.

Für Lastenräder mit elektromotorischer Tretunterstützung gelten außerdem die Maschinenrichtlinie und die Richtlinie über die elektromag...

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