Brauche ich ein CO2-Monitoring? – JA.

Es gibt viele Ansatzpunkte für ein Umweltdatenmanagement: ethische, politische und wirtschaftliche. Die Kenntnis der Energieverbrauchs- und von CO2- bzw. THG-Emissionsdaten ist dafür eine grundsätzliche Voraussetzung.

 

Wohnungsunternehmen werden immer öfter nach ihrem Beitrag zum Klimaschutz gefragt. Es ist also zunehmend wichtig, die Emissionen der bewirtschafteten Wohnungen und der eigengenutzten Gebäude zu kennen. In CSR[1]- oder Nachhaltigkeitsberichten werden beispielsweise schon von etlichen Wohnungsunternehmen THG-Emissionen der Nutzungsphase berichtet.

2019 wurde in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz verabschiedet. Damit erhalten ab 2021 die für die Beheizung und Warmwasserbereitung verwendeten Brennstoffe einen CO2-Preis, soweit die Brennstoffverwendung nicht bereits dem europäischen Emissionshandel unterliegt. Gleichzeitig bestehen politische Pläne, den nationalen CO2-Preis anteilig auf Vermieter zu verlagern, um Mieter zu entlasten.

Das Gebäudeenergiegesetz[2] sieht für Energieausweise eine verbindliche Angabe der THG-Emissionen vor. Dies dient der Information, vorerst werden keine Anforderungen daran geknüpft. Allerdings wird zukünftig eine Umstellung von der Primärenergieanforderung auf eine Anforderung an THG-Emissionen geprüft. Dies wird von der Wohnungswirtschaft unterstützt. Nicht zuletzt erfordert jede strategische Planung zur Reduzierung von Energieverbrauch und THG entsprechendes Datenmaterial. Zusammenfassend ergeben sich folgende Gründe für ein Energieverbrauchs- und CO2-Monitoring in Wohnungsunternehmen, die auf Basis dieses Branchenstandards durchgeführt werden können:

 

Tabelle 1: Gründe für ein Energieverbrauchs- und CO2-Monitoring auf Basis des Branchenstandards

1. Auf Unternehmensebene
Berichte
Pflicht Kür
  • im Rahmen eines CSR-Reportings, für kapitalmarktorientierte Unternehmen[3] (z. B. über GRI[4]),
  • als Anforderung des Eigentümers (speziell Land oder Kommune)
  • als Selbstverpflichtungen oder Klimaschutzvereinbarungen mit der Politik
  • Nachhaltigkeitsbericht entsprechend Deutschem Nachhaltigkeitskodex (DNK) mit wohnungswirtschaftlicher Ergänzung[5]
  • Nachhaltigkeitsbericht nach anderer Methodik
  • Information an Stakeholder
Transparenz zu wirtschaftlichen Auswirkungen
  • Kosten der Treibhausgasminderung
  • CO2-Preis – Kostenabschätzung für das Unternehmen
  • CO2-Preis – Auswirkungen auf Heizkosten
  • kostenoptimale Allokation der Investition für die besten Minderungsergebnisse bei den THG-Emissionen.
Datengrundlage für strategische Entscheidungen im Portfoliomanagement und für die Modernisierung des Gebäudebestands
  • Energiemonitoring für die energetische Bestandsentwicklung
  • Treibhausgasmonitoring für die klimagerechte Entwicklung des Bestandes
  • Mieterkommunikation/Steigerung der Akzeptanz von energetischen Modernisierungen
  • Werbung zukünftiger Mieter durch Angaben zu CO2- bzw. THG-Emissionen und zu deren Minderung.
 
2. Auf Regionalverbandsebene

Verwendung aggregierter Daten für die Interessenvertretung in den Ländern

Service für die Ermittlung von Energieverbrauchs- und Emissionsdaten, z. B. auf Basis der Jahresstatistik für interessierte Unternehmen

Benchmark für den regionalen Mittelwert
 
3. Auf GdW-Ebene

Verwendung aggregierter Daten (z. B. aus der Jahresstatistik) für die Interessenvertretung in Berlin und Brüssel

Benchmark für den Mittelwert der Wohnungsunternehmen in Deutschland
[1] CSR: Corporate Social Responsibility oder Unternehmerische Gesellschaftsverantwortung (oft auch als Unternehmerische Sozialverantwortung bezeichnet). CSR beschreibt den freiwilligen Beitrag der Wirtschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung, der über die gesetzlichen Forderungen hinausgeht.
[2] Gebäudeenergiegesetz, gültig ab 1.11.2020. Für Energieausweise für bestehende Gebäude besteht eine Übergangsfrist, siehe GdW-Information 160 vom September 2020.
[3] Nach CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz müssen börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten seit 2017 über wesentliche nichtfinanzielle Aspekte der Unternehmenstätigkeit berichten.
[4] GRI: Global Reporting Initiative. Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten von Großunternehmen, kleineren und mittleren Unternehmen, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen.
[5] Siehe GdW-Arbeitshilfe 73 "Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Wohnungswirtschaft" vom November 2013 und GdW "Leitfaden zur branchenspezifischen Ergänzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex" vom November 2015.

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