Fachbeiträge & Kommentare zu Kanzleiorganisation

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§ 1 Kanzleiorganisation / 1. Allgemeines

Rz. 30 Es gibt auch heute noch viele Anwälte, die als sog. "Einzelanwalt" tätig sind. Nach § 27 Abs. 1 BRAO muss der Rechtsanwalt im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei einrichten und unterhalten. Viele Anwälte schließen sich jedoch zur gemeinsamen Berufsausübung zusammen. Hier gibt es verschiedene Rechtsformen. Sie erhalten nachstehend einen ...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 7. PartG mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)

Rz. 46 Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) wurde mit dem am 19.7.2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eingeführt.mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 5. Limited Liability Partnership (LLP)

Rz. 40 Die Limited Liability Partnership ist eine Personengesellschaft nach englischem Recht und am ehesten mit der in Deutschland seit 2013 möglichen Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zu vergleichen. Rz. 41 Solche LLP haben den Sitz in einem europäischen Mitgliedsstaat (oft England); viele ausländische Gesellschaften haben in Deutschland Zweigniederla...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / i) Gerichtliche Aktenzeichen

Rz. 152 Sofern die Akte einen Vorgang enthält, der bei Gericht anhängig ist, sollten auf dem Handaktenbogen auch die gerichtlichen Aktenzeichen erfasst werden. Rz. 153 Hierbei ist zu beachten, dass diese Aktenzeichen sich ändern können, weil beispielsweise eine Sache von einer Kammer zur anderen oder von einem Gericht zu einem anderen verwiesen wird. In diesen Fällen muss das...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 1. Herkömmliche Ausgangspost

Rz. 213 Bevor die ausgehende Post kuvertiert wird, müssen die zu versendenden Schriftstücke daraufhin überprüft werden, ob alle Poststücke vom Anwalt unterschrieben sind. Ist dies nicht der Fall, darf das jeweilige Schriftstück nicht versandt werden, sondern muss dem Anwalt erneut – und unverzüglich – zur Unterschrift vorgelegt werden. Bei Schriftsätzen muss geprüft werden, ...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / III. Rechtsfachwirte/Bürovorsteher

Rz. 60 Zu vielen Mitarbeiterteams einer Anwaltskanzlei gehört auch eine Bürovorsteherin bzw. ein Bürovorsteher. Hier handelt es sich oft um langjährige Mitarbeiter, die den Überblick über die gesamten Kanzleiabläufe haben. Bürovorsteher verfügen meist über eine Ausbildung als Rechtsanwaltsgehilfen bzw. Rechtsanwaltsfachangestellte mit einem Zusatzabschluss . Dieser Zusatzabsc...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Kostenrecht und Gebührenrecht

Rz. 68 Rechtsanwaltsfachangestellte werden in der Regel nicht nur die Rechnungen an den Mandanten oder dessen Rechtsschutzversicherung, sondern auch die Kostenfestsetzungs- und -ausgleichsanträge an das Gericht erstellen . Daneben obliegt ihnen auch die Abrechnung mit der Staatskasse, wenn dem Mandanten Prozesskostenhilfe gewährt worden ist oder eine Beiordnung des Rechtsanwa...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / IV. Aktenregistrierung

Rz. 117 Sobald eine Akte angelegt wird, ist sie in das Prozessregister einzutragen. Jeder Anwalt ist zur Führung eines Prozessregisters verpflichtet. Die Akten erhalten fortlaufende Nummern, die erste anzulegende Akte im jeweiligen Jahr trägt die Nr. 1 usw. Im Prozessregister wird die fortlaufende Nummer der Akte eingetragen, die Bezeichnung der Akte, das Anlage- und Ablaged...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Posteingänge

Rz. 171 Post kann eine Kanzlei über verschiedene Quellen erreichen. Zu nennen sind hier:mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Posteingänge via beA

Rz. 188 Der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach zur Kenntnis zu nehmen, siehe dazu § 31a Abs. 6 BRAO. Das Öffnen der Post kann der Rechtsanwalt auch hier auf ...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Einführung

Rz. 88 Die Technik hat sich in den letzten 30 Jahren rasant entwickelt. Während vor 35 Jahren eine IBM-Kugelkopfmaschine der neueste Schrei war und Diktate oft noch in Stenogramm aufgenommen werden mussten, weil Diktiergeräte erst langsam in Kanzleien Einzug hielten, arbeiten nicht wenige Kanzleien heute sogar mit Spracherkennungsprogrammen. Kanzleien sind ohne EDV-Anlagen h...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / VI. Postvorlage

Rz. 203 Sind die oben (Rdn 186 ff.) beschriebenen Schritte erfolgt, kann die Post dem Anwalt vorgelegt werden. Manche Rechtsanwälte wollen die Eingangspost in einer Postmappe ohne die dazugehörigen Akten vorgelegt erhalten, andere wünschen wiederum, dass sogleich die entsprechenden Akten mit vorgelegt werden. Bei elektronischer Aktenführung stellt sich diese Frage nicht. Hie...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / III. EDV-Schulung

Rz. 93 Ist in einer Kanzlei eine EDV-Anlage angeschafft worden, sollte nicht daran gespart werden, alle Mitarbeiter einschließlich der in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte über den Gebrauch der Anlage ausführlich zu schulen. Soll die Anlage Rationalisierungseffekte erzeugen, muss jeder Mitarbeiter sie sicher bedienen können. Es ist verfehlt zu glauben, dass ein Computer Arbe...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Persönliche Mandatserteilung

Rz. 258 Wird das Mandat persönlich, z.B. im Rahmen einer Besprechung, erteilt, muss der Anwalt ebenfalls entscheiden, ob er das Mandat annehmen möchte bzw. darf (siehe Rdn 254 u. Rdn 268). Ist dies nicht der Fall, muss dies dem Ratsuchenden wiederum unverzüglich mitgeteilt werden. Rz. 259 Möchte der Anwalt das Mandat übernehmen, ist es grundsätzlich sinnvoll, den Mandanten ei...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Mehrere Aufbauvarianten

Rz. 122 Es gibt nicht nur einen denkbaren Aktenaufbau. Möglich sind vielmehr unterschiedliche Modelle. Wenn im Folgenden ein spezieller Aktenaufbau geschildert wird, muss dieser nicht dem entsprechen, den der Leser oder die Leserin in der Kanzlei vorfindet, in der sie oder er arbeitet. Dies bedeutet nicht, dass die dort vorgefundene Variante die schlechtere ist. Jede Kanzlei...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 4. Mandatserteilung und Fernabsatzgesetz

Rz. 265 Vorsicht ist geboten, wenn eine Kanzlei einen Auftrag via Brief, Telefon, Fax oder E-Mail erhält und der Mandant Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, denn hier kann das Fernabsatzgesetz zur Anwendung kommen. Die Abgrenzung ist oft nicht einfach. Zu beachten ist, dass Anwaltsverträge z.B. dann unter das Fernabsatzgesetz fallen können, wenn sie nicht nur mit Fernkommunikat...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Sozietät – "GbR"

Rz. 31 Die Sozietät ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ihr Zusammenschluss ist in den §§ 705 ff. BGB geregelt. Sie kann mit den in § 59a BRAO näher bezeichneten Berufsgruppen gebildet werden, so z.B. neben Rechtsanwälten unter anderem auch mit Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Die Sozietät ist die wohl häufigste Gesellschaftsform im Anwaltsbereich. Sie ve...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 6. Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Rz. 43 Die Partnerschaftsgesellschaft ist im Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG) geregelt. Sie ist eine besondere Gesellschaftsform für freie Berufe , § 1 Abs. 1 S 1 PartGG. Im Gegensatz zur Sozietät besteht hier ein beschränktes Haftungsrisiko der einzelnen Gesellschafter, die zwar als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten der Gese...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 4. Aktiengesellschaft (AG)

Rz. 38 Es war lange Zeit unklar, ob die Gründung einer Rechtsanwalts Aktiengesellschaft (AG) zulässig ist. Der BGH hat dies im Jahr 2005 positiv entschieden.[3] Die Rechtsanwalts AG muss den wesentlichen Anforderungen, die in §§ 59c ff. BRAO genannt sind und an eine GmbH gestellt werden, genügen. Rz. 39 Es gibt in Deutschland nur wenige Rechtsanwalts Aktiengesellschaften. Wie...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 8. Interdisziplinäre Kanzleien möglich?

Rz. 47 Interessant ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.1.2016. Denn nach dieser Entscheidung dürfte es in Zukunft auch Zusammenschlüsse von Anwälten mit anderen Berufsträgern wie z.B. Ärzten oder Apothekern, aber auch Architekten geben. Solche Kombinationen können in bestimmten Rechtsgebieten reizvoll und für den Mandanten Gewinn bringend sein. Rz. 48 Z...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / d) Aktenlebenslauf

Rz. 141 Der Aktenlebenslauf (auch Tätigkeitsseite genannt) dient der Feststellung, wann welche Maßnahme in der Akte ergriffen worden ist. In der Regel wird hierzu ein gesondertes Blatt in der Akte geführt. Möglich ist selbstverständlich auch, den Aktenlebenslauf im Computer aufzunehmen. Eintragungen im Aktenlebenslauf können z.B. sein: Mahnantrag, 4.10.2019; Gerichtskostenei...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / h) Mandantenangaben

Rz. 148 Der Handaktenbogen enthält im Übrigen die oben im Zusammenhang mit der Computererfassung bereits genannten Angaben über den Mandanten, den Verfahrensgegner und das Aktenzeichen sowie die Aktenkurzbezeichnung. Rz. 149 In einer Rechtsanwaltskanzlei sollte darauf geachtet werden, dass sämtliche Daten des Mandanten auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Es ist gerade be...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Einführung

Rz. 49 In einer Rechtsanwaltskanzlei arbeiten meistens nicht nur Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sondern auch Rechtsanwaltsfachangestellte . Daneben gibt es in Kanzleien mit mehr als einem oder zwei Anwälten oft Bürovorsteher bzw. Rechtsfachwirte . Darüber hinaus bilden viele Kanzleien auch Auszubildende aus. Aufgrund des immer größer werdenden Fachkräftemangels werden heu...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / f) Vergütung

Rz. 143 Sinnvoll ist es, alle für die Vergütungsberechnung maßgeblichen Tätigkeiten des Anwalts ebenfalls in den Aktenlebenslauf einzutragen. Dies bedeutet, dass hier alle einen Vergütungsanspruch auslösenden Tätigkeiten der Kanzlei notiert werden müssen. Rz. 144 Es ist also zu vermerken, wenn ein Mahn- oder Vollstreckungsbescheid beantragt worden oder eine gerichtliche Inter...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / II. Grundsätze für einen zeit- und geldsparenden Aktenumlauf

Rz. 161 Der Aktenumlauf ergibt sich zum einen durch Posteingänge und Anrufe in den verschiedenen Angelegenheiten, zum anderen aus der Bearbeitung von Fristen und Terminen und letztlich durch die einfache, bürointerne Wiedervorlage. Rz. 162 Grundsätzlich gilt, dass eine Akte so lange wie möglich an dem für sie vorgesehenen Platz bleiben sollte. Ist eine Bearbeitung der Akte du...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 1. Zwangsvollstreckung

Rz. 67 Im Bereich der Zwangsvollstreckung obliegt den Rechtsanwaltsfachangestellten oder anderen Mitarbeitern einer Kanzlei im Rahmen der Sachbearbeitung die Herbeiführung der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen zu einem bereits bestehenden Titel. Dies bedeutet, dass sie zum einen für die Beschaffung der Vollstreckungsklausel und für eine eventuell im Parteibetrieb notwendig...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / V. Auszubildende

Rz. 79 Wichtige Mitarbeiter in Kanzleien sind häufig auch Auszubildende. Meistens sind in den Kanzleien ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsfachwirte für das Anlernen der Auszubildenden verantwortlich. Es gibt jedoch auch nicht wenige Rechtsanwälte, die alleine mit Auszubildenden arbeiten, vor allem, wenn sie sich in der Gründungsphase befinden. Hiergegen is...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / V. Telefax und elektronische Posteingänge

Rz. 201 Die Tatsache, dass jemand Telefax oder E-Mail statt einer normalen Briefsendung verwendet, bedeutet in heutiger Zeit zwar nicht mehr unbedingt, dass der Inhalt des Schreibens besonders eilbedürftig ist. Gleichwohl ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Telefax oder eine E-Mail bzw. elektronische Nachricht via beA eine eilig zu bearbeitende Mitteilung enthält, immer noc...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Zuordnung von Tätigkeitsfeldern

Rz. 84 Die Zuordnung von Mitarbeitern wird in der Regel in kleineren Kanzleien oder der Einmannkanzlei unproblematisch sein, da solche mit wenigen Kräften auskommen und der Arbeitsanfall normalerweise eine Spezialisierung bei den Mitarbeitern entbehrlich macht, da jeder "alles können muss". Rz. 85 Anders stellt sich die Situation bei mittleren und größeren Kanzleien dar. Hier...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / VII. Postbehandlung durch den Anwalt

Rz. 205 Der Anwalt sollte in jedem Fall so früh wie möglich die für ihn eingegangene Post durchsehen. Spätestens am Nachmittag des Eingangstages sollte der Anwalt sich ein Bild von allen Eingängen gemacht haben. Dies folgt schon daraus, dass viele Stammmandanten neue Mandate per Post erteilen. Ist dann in einem Mandat am Eingangstag zur Fristwahrung noch etwas zu veranlassen...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Elektronischer Postausgang

Rz. 216 Wird Post elektronisch z.B. via beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) versandt, ist u.a. zu prüfen:mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Papier- und E-Akten

Rz. 96 Das zentrale Arbeitsmittel einer jeden Rechtsanwaltskanzlei ist die Akte. Wir unterscheiden die reine E-Akte , bei der alle Dokumente elektronisch gespeichert werden, von der Papierakte . Bei der Papierakte wird jeder Vorgang in einem gesonderten Papphefter, bei größerem Umfang in Ordnern, abgelegt, der nur die diesen Vorgang betreffenden Schriftstücke enthält. Häufig w...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 3. Telefonische Mandatserteilung

Rz. 264 Die telefonische Mandatserteilung ist nicht unproblematisch, da es hier schnell zu Missverständnissen kommen kann. Der Rechtsanwalt sollte – bevor er lange Telefonate mit einem potenziellen Mandanten führt – frühzeitig im Telefonat abklären, ob der Mandant ernsthaft ein neues Mandat erteilen will oder aber "sich nur mal kurz erkundigen wollte". Vergütungsprobleme im ...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 1. Wesen der Rechtsschutzversicherung

Rz. 279 Die Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten für gerichtliche Verfahren und die vorhergehende Rechtsberatung. Dabei sind jedoch gravierende Einschränkungen zu beachten. Zum einen bestehen die meisten Rechtsschutzversicherungen aus sog. Leistungspaketen , d.h. sie gelten nicht für alle den Versicherungsnehmer betreffenden Rechtsstreitigkeiten, sonder...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / IV. Weitere Anwälte

Rz. 286 In einigen gerichtlichen Verfahren ergibt sich die Notwendigkeit, zusätzliche Anwälte hinzuzuziehen. Rz. 287 Dies kann ein Unterbevollmächtigter , ein sog. Mahnanwalt und seltener auch ein Korrespondenzanwalt/Verkehrsanwalt sein. Obwohl ein Unterbevollmächtigter z.B. in der Regel vom Anwalt, nicht vom Mandanten, ausgesucht wird, ist sein Vertragspartner der Mandant und...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 3. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Rz. 33 Eine Rechtsanwalts GmbH ist ebenfalls zulässig. Berufsrechtliche Bestimmungen, die die Anwalts GmbH treffen, sind in den §§ 59c bis 59m BRAO geregelt. Der große Vorteil ist bei dieser Gesellschaftsform, dass – von Ausnahmen abgesehen – nur das Gesellschaftsvermögen haftet . Die GmbH wird in das Handelsregister (Abt. B) eingetragen und muss eine notariell beurkundete Sa...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / c) Vollstreckungsteil

Rz. 138 Der Vollstreckungsteil enthält das Original des oder der Vollstreckungstitel /s sowie Abschriften aller Vollstreckungsan- und -aufträge, -protokolle und sonstiger Vorgänge im Hinblick auf die Zwangsvollstreckung. Zu beachten ist, dass in den Vollstreckungsteil und nicht etwa in den Gerichtsteil auch Kopien der Anträge an das Vollstreckungsgericht und hierauf durch das...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / g) Fristen und Termine

Rz. 146 Alle die Angelegenheit betreffenden Gerichtstermine und Fristen sind im Fristenkalender einzutragen. Dies betrifft Verhandlungstermine ebenso wie Termine zur Beweisaufnahme oder Ortsbesichtigungen. Außerdem müssen alle das Verfahren betreffenden Fristen, d.h. insbesondere Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen mit den dazugehörenden Vorfristen eingetragen w...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / VI. Mandatsniederlegung

Rz. 290 Ein Mandat endet normalerweise, wenn die ihm zugrunde liegende Sache abgeschlossen ist. Rz. 291 Der Anwalt kann jedoch das Mandat auch von sich aus beenden. Man spricht hier von der Mandatsniederlegung . Die Mandatsniederlegung hat je nach ihrer Begründung unterschiedliche rechtliche Folgen : Rz. 292 Wird das Mandat ohne sachlich rechtfertigenden Grund (!) aus der Sphäre...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / e) Zahlungsverkehr

Rz. 142 Alle in der Angelegenheit eingehenden Zahlungen müssen mit dem Eingangsdatum und dem Namen des Zahlenden eingetragen werden. Auch hier ist wieder zu unterscheiden zwischen elektronischer Erfassung und der früher üblichen und auch heute noch durchaus verbreiteten Methode, sämtliche Zahlungsvorgänge im Handaktenbogen bzw. Aktenkonto zu erfassen. Es muss erkennbar sein,...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / IV. Sachbearbeiter

Rz. 66 Sachbearbeiter in Rechtsanwaltskanzleien haben sich in der Regel auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert, so z.B. auf die Bearbeitung von außergerichtlichen Unfallschäden, die Zwangsvollstreckung oder das Kostenrecht. Verschiedene Weiterbildungsinstitute bieten Sachbearbeiterlehrgänge an. Eine Spezialisierung der Mitarbeiter kann aber z.B. auch dem Rechtsgebiet ...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / III. Aktenablage

Rz. 165 Ist das Mandat beendet, muss die Akte abgelegt werden. Die archivierten Akten sind mindestens fünf Jahre , Kostenunterlagen und Geschäftsbriefe aus steuerrechtlichen Gründen zehn Jahre aufzubewahren . Viele Kanzleien bewahren die Akten aber aus haftungsrechtlichen Gründen sogar noch länger auf . Dies ist auch aus meiner Sicht zu empfehlen. So kann z.B. ein Gericht bei P...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / IV. Empfangsbekenntnisse

Rz. 196 An einem Großteil der Gerichtspost, d.h. der von einem Gericht über das Gerichtsfach oder über den Postweg zugeleiteten Post, befindet sich ein Empfangsbekenntnis (in der Praxis auch EB genannt), das vom Rechtsanwalt unterschrieben an das Gericht zurückgesandt werden muss. Sofern die Übermittlung der Gerichtspost via beA erfolgt, wird auch hier bei entsprechenden Sch...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / II. Elektronische Akte (E-Akte)

Rz. 97 Das papierlose Büro hält unaufhörlich Einzug auch in Anwaltskanzleien. Die elektronische Akte hat Vorteile, aber auch einige Nachteile. Unter elektronischer Akte ist eine Datenbank zu verstehen, in der sämtliche Unterlagen und Dokumente zu einem Fall elektronisch erfasst sind. Was bisher in Papierform in der Akte vorhanden war (Schriftsätze, Korrespondenz mit dem Mand...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Umgang mit der Rechtsschutzversicherung

Rz. 281 Ist der Mandant rechtsschutzversichert, entspricht es einer guten Kanzlei, für ihn eine Deckungszusage einzuholen, sofern dies der Mandant nicht bereits selbst getan hat. Grundsätzlich fallen für die Einholung der Deckungszusage Gebühren aus dem Wert der voraussichtlich entstehenden Kosten, von denen der Mandant befreit werden möchte, an. Sofern eine Kanzlei diese Ko...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / b) Korrespondenzteil

Rz. 133 Der Korrespondenzteil enthält sämtlichen Schriftverkehr, den die Anwaltskanzlei mit dem Mandanten oder Dritten (z.B. Sachverständige, Werkstatt, Jugendamt etc.) außergerichtlich führt . Eingeheftet werden insbesondere auch die Anschreiben, mit denen die Kanzlei Abschriften von Schriftsätzen dem Mandanten zugeleitet hat. Es empfiehlt sich dabei, ein Schriftstück, dass ...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 1. Mandatserteilung per Post

Rz. 254 Geht ein Schreiben mit einer Mandatserteilung in der Kanzlei ein, muss der Anwalt zunächst entscheiden, ob er das Mandat übernehmen will. Wichtig ist dabei die Prüfung, ob eine Interessenkollision vorliegt. Eine Interessenkollision liegt schon dann vor, wenn nur die reine Möglichkeit eines Interessenkonflikts besteht, also schon bei der Annahme eines "doppelten" Mand...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 1. Posteingänge in Papier

Rz. 186 Die Behandlung der eingehenden Papier-Post richtet sich – wie vieles – nach der Struktur der jeweiligen Kanzlei und wird im Grunde genommen in jeder Kanzlei anders gehandhabt. In vielen Kanzleien wird die Post in der Regel vor dem Öffnen schon vorsortiert, soweit erkenntlich ist, dass eine bestimmte Stelle (z.B. Buchhaltung) Adressat ist. Der Mitarbeiter sollte in de...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / II. Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Rz. 173 Im Oktober 2013 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (e-Justice-Gesetz I) verkündet.[5] Mit diesem Gesetz sollte die bereits vor Jahren begonnene Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs gefördert werden. Für folgende Rechtswege ist der elektronische Rechtsverkehr flächendeckend seit 1.1.2018 durch das e...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 3. Fristbearbeitung bei Posteingang

Rz. 189 Wird eine Frist im Fristenkalender notiert, so muss dies auf dem eingegangenen Schriftstück/Dokument kenntlich gemacht werden . Dies geschieht sinnvollerweise durch einen Vermerk, aus dem sich die notierte Frist, die notierte Vorfrist und die Person ergibt, die die Frist notiert. Dieser Vermerk ermöglicht es dem Anwalt zu überprüfen, ob die Frist richtig in den Kalend...mehr