Die Prämie als alleiniges Kriterium?

Ohne Vermögensschadenhaftpflicht keine Zulassung. Bei der Auswahl der richtigen Police legen viele Steuerberater meist nur das Kriterium Preis an. Das kann sich im Schadensfall jedoch rächen.

„Der Markt hat sich in den letzten Jahren stark bewegt“, sagt Carlos Reiss, Geschäftsführer von Hoesch & Partner Versicherungsmakler in Frankfurt am Main, mit Blick auf den Vermögensschadenhaftpflichtschutz für Steuerberater. Im ersten Moment mag dies verwundern. Schließlich hat der Gesetzgeber einen engen Rahmen bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes gefasst, den die Versicherer in ihren Policen abbilden müssen: Angefangen bei der Mindestversicherungssumme über den Haftungsumfang bis hin zu den Ausschlüssen.

Sogar die Anbieter selbst tun sich schwer, die Leistungsvorteile ihrer Produkte zu benennen. „Bei der Pflichtversicherung haben wir als Versicherer eigentlich keine Gestaltungsfreiräume, weshalb es hier keine nennenswerten Unterschiede gibt“, sagt Heike Jahrstorfer, Produktentwicklerin bei der R+V-Versicherung in Wiesbaden. Alles eine Frage des Preises also?

Die Prämie als alleiniges Kriterium?

„Mitnichten“, betont Tobias Maybeck, Versicherungsmakler bei Ass Curat aus Köln, einem Fachmakler für Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater.

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Durchaus mit Erfolg würden Versicherungsvertreter gerade Steuerberatern ohne Schadenserfahrungen häufig Policen zu einem augenscheinlich niedrigen Preis verkaufen. Nur steht hier nicht die individuelle Risikosituation des Versicherungsnehmers im Mittelpunkt, sondern das Verkaufsinteresse des Versicherungsvertreters.

Daher müssen Steuerberater die genaue Leistung der Versicherer im Blick haben. Zwar ist das Feld der Anbieter überschaubar, und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen samt berufsspezifischen Risikobeschreibungen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sind weitgehend identisch, wie Anbieter und Makler bestätigen. Dennoch ist es nach Angaben von Hoesch & Partner nicht möglich, die Anbieter mit dem generell günstigsten Preis-Leistungs-Verhältnis zu benennen. Denn es gibt gravierende Unterschiede bei den Grundlagen der Prämienberechnung, mit der Folge, dass auch die Deckungskonzepte und Versicherungsprämien der Anbieter am Ende stark variieren – abhängig vom Versicherungsnehmer und dessen Risikosituation.

Schlagworte zum Thema:  Kanzleimanagement, Berufshaftpflicht