MwSt-Pflicht für ausländische Unternehmen in der CH

Die Handelskammer-Deutschland-Schweiz weist auf eine Erweiterung der Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen hin, die der Schweizer Bundesrat am 12.11.2014 beschlossen hat.

Betroffen sind Unternehmen, die in der Schweiz reine Arbeitsleistungen erbringen. Diese sollten dringend prüfen, ob sie durch ihre Tätigkeiten in der Schweiz ab 2015 mehrwertsteuerpflichtig werden.

Zu den Arbeitsleistungen zählen alle Arbeiten an Gegenständen (z. B. Montage, Reparatur, Installation, Prüfung oder Regulierung). Die Steuerpflicht greift jedoch erst bei Umsätzen über 100.000 CHF. Wird diese Grenze überschritten, muss sich das Unternehmen in der Schweiz für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Dafür ist ein Fiskalvertreter (z. B. die Handelskammer Deutschland-Schweiz) erforderlich. Die betroffenen Umsätze müssen mit Schweizer Mehrwertsteuer fakturiert werden. Im Gegenzug ist ein Vorsteuerabzug aus Schweizer Eingangsrechnungen möglich.

Hinweis: Vor der Neuregelung konnten ausländische Unternehmen, die in der Schweiz lediglich Arbeitsleistungen ausführten, eine (umsatzunabhängige) Steuerbefreiung nutzen. Eine mehrwertsteuerliche Registrierung konnte so vermieden werden.

Handelskammer Deutschland-Schweiz
Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug