DStV zur Modernisierung: StB können ein wenig aufatmen

Der DStV ist erfreut, dass im Regierungsentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ein Teil der von ihm scharf kritisierten Neuerungen nicht mehr enthalten ist.

„Heute ist ein guter Tag für den Berufsstand und die Steuerpflichtigen." zeigt sich Harald Elster, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV), erleichtert, "Unser intensives politisches Engagement der letzten Wochen hat sich bezahlt gemacht." Ein Teil der geplanten Neuerungen, die der DStV in Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten sowie dem BMF und in den Medien scharf kritisiert hat, sind vorerst vom Tisch. Der gestern (9.12.2015) beschlossene Gesetzentwurf des Bundeskabinetts bügelt ungerechtfertigte Verschärfungen zu Lasten der Steuerberater aus. Noch im September drohte mit dem Referentenentwurf eine gleichmäßige Lasten- sowie Risikoverteilung zu kippen.

Im Unterschied zur geltenden Rechtslage sollten Steuerberater künftig vom Vortrag wegen Ungeeignetheit vom Finanzamt zurückgewiesen werden können. Eine hohe Rechtsunsicherheit sowie eine empfindliche Störung des Vertrauensverhältnisses zum Mandanten wären die Folge gewesen. „Ein derart weiter Beurteilungsspielraum zugunsten des einzelnen Finanzbeamten wäre völlig inakzeptabel gewesen. Die strengen berufsrechtlichen Vorgaben sind ausreichend, um die Befähigung zur Berufsausübung sicherzustellen.“ so Elster, „Die Verschärfung stünde zudem im Widerspruch zum Sozial- oder Verwaltungsrecht. Dort darf der Steuerberater nicht vom Vortrag zurückgewiesen werden.“

Auch das Haftungsrisiko hätte sich durch die Überlegungen im Referentenentwurf unverhältnismäßig gesteigert. Bei der elektronischen Steuererklärung sollte der Steuerberater für die Steuerhinterziehung des Mandanten einstehen, wenn er auf die nachträgliche Vorlage der übermittelten Daten verzichtet. „Wenn sich der Staat der Elektronik bedient, um Herr über Personalnöte und demografische Entwicklungen zu werden, dann aber bitte nicht auf Kosten der Steuerberater“, appellierte der DStV seit Wochen. Der Verzicht des Gesetzgebers auf die Unterschrift des Steuerpflichtigen auf der Papiersteuererklärung hat die Kanzleiabläufe in den vergangenen Jahren bereits massiv umgewälzt. Nur eine Datenfreigabe durch den Steuerpflichtigen vor der Übermittlung mildert die seitdem schwelenden steuerstraf- sowie vertraglichen Haftungsrisiken ab. Die geplante Haftungsnorm hätte künftig für noch mehr Bürokratie in den Kanzleien gesorgt. Zur Vermeidung des neuen steuerlichen Haftungsrisikos wäre eine zusätzliche Bestätigung des Mandanten über den Erhalt der übermittelten Daten erforderlich gewesen.

„Gut, dass sich der Gesetzgeber eines Besseren besonnen hat und nicht an diesen drastischen Verschlechterungen festhält.“ merkt Elster an. Allerdings enthält der Gesetzentwurf in puncto Haftung noch einen gefährlichen Widerspruch. Der Gesetzgeber scheint sich eine Hintertür offen halten zu wollen, um die Haftung künftig wieder auf den Plan rufen zu können. Er ermächtigt das BMF zu Abweichungen in einer Rechtsverordnung. DStV-Präsident Elster warnt: „Dieses Schlupfloch muss im parlamentarischen Verfahren dringend geschlossen werden.“

Noch ein weiteres dickes Brett gilt es für den Berufsstand zu bohren. Die vom DStV ebenfalls bisher nachdrücklich kritisierten Verschärfungen zur Fristverlängerung sowie zum Verspätungszuschlag sind nicht abgemildert worden. In Kombination mit dem Novum der fristgebundenen automationsgestützten Vorabanforderungen können sie die durchgeplanten Kanzleiabläufe im Einzelfall erdrosseln. Die Bearbeitung zusätzlicher Sonderaufträge (wie Betriebsprüfungen, Geschäftsveräußerungen, ad-hoc erforderliche betriebswirtschaftliche Beratung, Nachfolgeberatung usw.) wäre deutlich erschwert. Belastungsspitzen dürften zudem erheblich das meist jahrelang gewachsene Mandatsverhältnis belasten. Der Mandant ist es regelmäßig gewohnt, dass sein Steuerberater ihm zeitlich flexibel zur Seite steht.

Elster rät den Parlamentariern: „Die einzige Lösung aus dem Dilemma ist, das eng geschnürte Regelungspaket aufzubrechen. Durch eine verschuldensunabhängige Härtefallregelung für Fälle der Vorabanforderungen bekämen die Kanzleien wieder Luft zu atmen.“

Deutscher Steuerberaterveband e.V., Pressemitteilung v. 9.12.2015